ENZKREIS, 25.11.2022 (pm/enz) – Die der Errichtung und dem Betrieb des Windparks Straubenhardt zu Grunde liegende immissionsschutzrechtliche Genehmigung leidet nicht unter Fehlern, die ein von Lärm und Schattenwurf betroffener Grundstückseigentümer zu rügen vermag. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) durch Urteil vom 17. November 2022 entschieden und damit die Berufung des Klägers zurückgewiesen.