
Im Rathaus Neuhausen laufen die Vorbereitungen zum Bürgerentscheid und zu den Landtagswahlen am 8. März. Archivfoto: Georg Kost
NEUHAUSEN, 27.01.2026 (rsr) – In der Gemeinde Neuhausen mit ihren vier Ortsteilen Neuhausen, Schellbronn, Hamberg und Steinegg steht eine wichtige demokratische Entscheidung bevor. Am 8. März 2026 sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Zukunft der unechten Teilortswahl abzustimmen. Damit wird eine Frage zur kommunalen Vertretung direkt in die Hände der Bürgerschaft gelegt.
Ausgangspunkt für den Bürgerentscheid war ein fraktionsübergreifender Antrag aus dem Gemeinderat vom 22. Oktober 2024. In der Sitzung am 17. Dezember 2024 beschloss der Gemeinderat einstimmig, diese grundlegende Frage nicht allein politisch zu entscheiden, sondern die Bürgerschaft darüber abstimmen zu lassen.
Grundlage hierfür ist auch die Eingemeindungsvereinbarung der Gemeinde, die bei einer möglichen Abschaffung der unechten Teilortswahl zumindest eine förmliche Bürgeranhörung vorsieht. Der Bürgerentscheid wird zeitgleich mit der Landtagswahl 2026 durchgeführt.
Abgestimmt wird über die Frage, ob die unechte Teilortswahl in der Gemeinde Neuhausen abgeschafft werden soll.
Ein „Ja“ bedeutet die Abschaffung dieses Wahlsystems, ein „Nein“ dessen Beibehaltung.
Die Abstimmung findet am 8. März 2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Stimmberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten, die an diesem Tag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Neuhausen haben. Die Stimmabgabe ist im Wahllokal oder per Briefwahl möglich.
Für die Gültigkeit des Bürgerentscheids ist entscheidend, dass die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten umfasst. Wird dieses Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat abschließend.
Erreicht der Bürgerentscheid die erforderliche Beteiligung, hat das Ergebnis die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für drei Jahre bindend.
Der Gemeinderat selbst verzichtet bewusst auf eine Stellungnahme oder Empfehlung. Die Entscheidung soll ohne politische Einflussnahme allein von den Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden. Zur Meinungsbildung werden stattdessen die bekannten Vor- und Nachteile der unechten Teilortswahl dargestellt.
Bei der unechten Teilortswahl ist die Gemeinde in Wohnbezirke aufgeteilt, die den Ortsteilen entsprechen. Jedem Ortsteil ist eine bestimmte Anzahl an Sitzen im Gemeinderat garantiert. In Neuhausen sind dies derzeit mindestens sechs Sitze für Neuhausen, fünf für Schellbronn sowie jeweils drei für Hamberg und Steinegg.
Durch Ausgleichssitze kann sich die tatsächliche Zahl der Gemeinderatsmitglieder erhöhen. Aktuell besteht der Gemeinderat deshalb aus 23 statt der in der Hauptsatzung vorgesehenen 17 Mitglieder.
Als Vorteil dieses Systems gilt vor allem die garantierte Vertretung aller Ortsteile, auch der kleineren. Bürgerinnen und Bürger haben häufig Ansprechpartner aus dem eigenen Umfeld, die die örtlichen Gegebenheiten gut kennen. Zudem bringen die Vertreter der Ortsteile spezifisches Wissen in die Ratsarbeit ein. Teilweise wird auch die Gliederung des Wahlzettels nach Wohnbezirken als übersichtlich bewertet.
Dem stehen mehrere Nachteile gegenüber. Die Wahlfreiheit ist eingeschränkt, da Wählerinnen und Wähler nur eine begrenzte Anzahl ihrer Stimmen an Kandidaten aus dem eigenen Ortsteil vergeben dürfen. Zudem kann es durch die feste Sitzverteilung zu Ungleichheiten kommen, wenn Kandidatinnen und Kandidaten mit weniger Stimmen in den Gemeinderat einziehen als andere mit mehr Stimmen. Auch das komplexe Wahlsystem führt häufig zu ungültigen Stimmen. Die Ausgleichssitze vergrößern den Gemeinderat, und die Kandidatensuche wird erschwert, da Bewerberinnen und Bewerber im jeweiligen Ortsteil wohnen müssen.
Eine Abschaffung der unechten Teilortswahl hätte zur Folge, dass die feste Sitzverteilung nach Ortsteilen entfällt und der Gemeinderat künftig regulär aus 18 ehrenamtlichen Mitgliedern besteht.
Wählerinnen und Wähler könnten ihre Stimmen frei auf alle kandidierenden Personen verteilen. Gleichzeitig gäbe es keine Garantie mehr, dass jeder Ortsteil im Gemeinderat vertreten ist. Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen jedoch, dass bekannte und engagierte Kandidatinnen und Kandidaten häufig auch ortsteilübergreifend gewählt werden.
Die unechte Teilortswahl wurde in Baden-Württemberg vor allem während der Gemeindegebietsreform in den 1970er Jahren eingeführt. Ihre Bedeutung nimmt seitdem kontinuierlich ab. Während sie 1989 noch in 680 Gemeinden angewendet wurde, waren es zur Kommunalwahl 2024 nur noch 314.
Um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen, lädt die Gemeinde zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Diese findet am Donnerstag, 29. Januar 2026, um 18.00 Uhr in der Schwarzwaldhalle Schellbronn statt.
Als Referent informiert Prof. Jürgen Fleckenstein von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl über das Thema und steht für Fragen zur Verfügung.
Die Veranstaltung bietet eine weitere Gelegenheit, sich sachlich zu informieren und mit der Thematik auseinanderzusetzen.
