Bürgerentscheid in Neuhausen

Entscheidung über das Wahlsystem der Zukunft

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

NEUHAUSEN, 05.03.2026 (rsr) – In der Gemeinde Neuhausen mit ihren vier Ortsteilen Neuhausen, Schellbronn, Hamberg und Steinegg steht eine grundlegende demokratische Weichenstellung bevor. Am 8. März 2026 sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Zukunft der unechten Teilortswahl zu entscheiden. Damit wird eine zentrale Frage der kommunalen Vertretung direkt in die Hände der Bürgerschaft gelegt und nicht allein politisch entschieden.

Ausgangspunkt für den Bürgerentscheid war ein fraktionsübergreifender Antrag im Gemeinderat vom 22. Oktober 2024. In der Sitzung am 17. Dezember 2024 beschloss das Gremium einstimmig, diese grundlegende Frage der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.
Grundlage hierfür ist auch die Eingemeindungsvereinbarung der Gemeinde, die bei einer möglichen Abschaffung der unechten Teilortswahl zumindest eine förmliche Bürgeranhörung vorsieht. Der nun angesetzte Bürgerentscheid geht darüber hinaus und überträgt die abschließende Entscheidung den Wahlberechtigten. Die Abstimmung findet zeitgleich mit der Landtagswahl 2026 statt.

Am Wahltag können die Stimmberechtigten von 8.00 bis 18.00 Uhr in den Wahllokalen oder per Briefwahl abstimmen. Stimmberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Neuhausen haben.
Auf dem Stimmzettel steht eine klar formulierte Frage: Ein „Ja“ bedeutet die Abschaffung der unechten Teilortswahl, ein „Nein“ steht für deren Beibehaltung.

Der Gemeinderat verzichtet bewusst auf eine Empfehlung. Die Entscheidung soll ohne politische Einflussnahme allein durch die Bürgerschaft getroffen werden. Zur Unterstützung der Meinungsbildung wurden im Rahmen eines Informationsabends die bekannten Vor- und Nachteile des bestehenden Wahlsystems dargestellt.

Die unechte Teilortswahl teilt die Gemeinde in Wohnbezirke, die den Ortsteilen entsprechen. Jedem Ortsteil ist eine feste Mindestzahl an Sitzplätzen im Gemeinderat garantiert.
In Neuhausen bedeutet dies derzeit mindestens sechs Sitze für Neuhausen, fünf für Schellbronn sowie jeweils drei für Hamberg und Steinegg.
Durch sogenannte Ausgleichssitze kann sich die tatsächliche Zahl der Gemeinderatsmitglieder erhöhen. Obwohl die Hauptsatzung 17 Mitglieder vorsieht, besteht der Gemeinderat aktuell aus 23 Personen.

Als wesentlicher Vorteil dieses Systems gilt die gesicherte Vertretung aller Ortsteile, insbesondere der kleineren. Bürgerinnen und Bürger finden häufig Ansprechpartner aus dem eigenen Umfeld, die mit den örtlichen Geographien, Vereinen und Anliegen vertraut sind. Dieses ortsspezifische Wissen kann in die Ratsarbeit eingebracht werden und trägt zur Berücksichtigung lokaler Interessen bei.

Demgegenüber werden mehrere Nachteile genannt. Die Wahlfreiheit ist eingeschränkt, da Wählerinnen und Wähler nur eine begrenzte Anzahl ihrer Stimmen an Kandidierende aus dem eigenen Ortsteil vergeben dürfen. Zudem kann es durch die feste Sitzverteilung zu Ungleichheiten kommen, wenn Bewerberinnen und Bewerber mit weniger Stimmen ein Mandat erhalten, während andere mit höherer Stimmenzahl nicht berücksichtigt werden.
Das komplexe Wahlsystem führt immer wieder zu ungültigen Stimmen. Die Ausgleichssitze vergrößern den Gemeinderat über die vorgesehene Größe hinaus, und die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten gestaltet sich schwieriger, da diese im jeweiligen Ortsteil wohnen müssen.

Eine Abschaffung der unechten Teilortswahl würde die feste Sitzverteilung nach Ortsteilen aufheben. Der Gemeinderat bestünde künftig regulär aus 18 ehrenamtlichen Mitgliedern. Wählerinnen und Wähler könnten ihre Stimmen frei auf alle kandidierenden Personen verteilen, unabhängig von deren Wohnort innerhalb der Gemeinde. Gleichzeitig gäbe es keine Garantie mehr, dass jeder Ortsteil im Gemeinderat vertreten ist. Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen jedoch, dass bekannte und engagierte Persönlichkeiten häufig auch ortsteilübergreifend gewählt werden.

Die unechte Teilortswahl wurde in Baden-Württemberg vor allem während der Gemeindegebietsreform in den 1970er Jahren eingeführt, um die Interessen eingemeindeter Ortsteile zu sichern. Ihre Bedeutung nimmt seit Jahren ab. Während 1989 noch 680 Gemeinden dieses System anwendeten, waren es bei der Kommunalwahl 2024 nur noch 314.

Für die Gültigkeit des Bürgerentscheids ist nicht allein die Stimmenmehrheit entscheidend. Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen muss zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten umfassen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat abschließend. Erreicht der Bürgerentscheid die erforderliche Beteiligung, hat das Ergebnis die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für drei Jahre bindend.

Mit der Abstimmung am 8. März erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, über die zukünftige Struktur ihrer kommunalen Vertretung zu entscheiden. Die Entscheidung wird prägen, wie die Interessen der vier Ortsteile künftig im Gemeinderat abgebildet werden und wie sich demokratische Teilhabe auf örtlicher Ebene gestaltet.

Das Ergebnis des Bürgerentscheides wird allerdings erst am Montag um 18 Uhr im Rathaus bekannt gegeben, da die Landtagswahl Vorrang hat, wie Bürgermeisterin Sabine Wagner auf Anfrage mitteilt.