
Beim Informationsabend zum anstehenden Bürgerentscheid hatte Bürgermeisterin Sabine Wagner Jürgen Fleckenstein von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl als Referenten eingeladen. Foto Georg Kost
NEUHAUSEN, 31.01.2026 (rsr) – Wie soll der Gemeinderat in Neuhausen künftig gewählt werden? Mit dieser Frage befasst sich am 8. März 2026 ein Bürgerentscheid. Zur Vorbereitung hatte die Gemeinde zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in die Schwarzwaldhalle nach Schellbronn eingeladen. Referent war Jürgen Fleckenstein von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl. Er erläuterte verständlich das Für und Wider der sogenannten unechten Teilortswahl.
In Neuhausen mit den vier Ortsteilen Neuhausen, Schellbronn, Hamberg und Steinegg steht damit eine wichtige Entscheidung an. Der Gemeinderat hatte im Dezember 2024 einstimmig beschlossen, diese Frage nicht selbst zu entscheiden, sondern den Bürgerinnen und Bürgern zu überlassen. Auslöser war ein fraktionsübergreifender Antrag aus dem Oktober 2024. Zudem sieht die Eingemeindungsvereinbarung der Gemeinde bei einer möglichen Abschaffung der unechten Teilortswahl zumindest eine Bürgeranhörung vor.
Der Bürgerentscheid findet am selben Tag wie die Landtagswahl 2026 statt. Abgestimmt wird darüber, ob die unechte Teilortswahl abgeschafft werden soll. Ein Ja bedeutet die Abschaffung, ein Nein die Beibehaltung des bisherigen Systems. Die Abstimmung ist am 8. März von 8 bis 18 Uhr möglich, entweder im Wahllokal oder per Briefwahl. Stimmberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Neuhausen wohnen.
Damit der Bürgerentscheid gültig ist, muss die Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten umfassen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat. Kommt der Entscheid zustande, hat er die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für drei Jahre bindend. Der Gemeinderat verzichtet bewusst auf eine Empfehlung, um eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen.
Bei der unechten Teilortswahl ist die Gemeinde in Wohnbezirke eingeteilt, die den Ortsteilen entsprechen. Jedem Ortsteil ist eine feste Mindestzahl an Sitzen im Gemeinderat garantiert. In Neuhausen sind dies derzeit sechs Sitze für Neuhausen, fünf für Schellbronn sowie jeweils drei für Hamberg und Steinegg. Durch sogenannte Ausgleichssitze kann sich die Zahl der Gemeinderäte erhöhen. Aktuell hat der Gemeinderat deshalb 23 Mitglieder statt der ursprünglich vorgesehenen 17.

Referent Jürgen Fleckenstein von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, erläuterte das Für und Wider der sogenannten unechten Teilortswahl. Foto: Georg Kost
Als Vorteil dieses Systems gilt die gesicherte Vertretung aller Ortsteile, auch der kleineren. Bürgerinnen und Bürger haben oft direkte Ansprechpartner aus ihrem Ortsteil, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind. Kritisch gesehen werden dagegen die eingeschränkte Wahlfreiheit und die komplizierte Stimmvergabe. Es kann vorkommen, dass Bewerber mit weniger Stimmen einen Sitz erhalten, während andere mit mehr Stimmen leer ausgehen. Zudem führt das komplexe Verfahren häufiger zu ungültigen Stimmen und erschwert die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten, da diese im jeweiligen Ortsteil wohnen müssen.
Wird die unechte Teilortswahl abgeschafft, entfällt die feste Sitzverteilung nach Ortsteilen. Der Gemeinderat würde dann regulär aus 18 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen. Wählerinnen und Wähler könnten ihre Stimmen frei auf alle Kandidierenden verteilen. Eine Garantie für die Vertretung jedes Ortsteils gäbe es jedoch nicht mehr. Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen laut Fleckenstein, dass bekannte und engagierte Personen häufig auch über ihren Ortsteil hinaus gewählt werden.
Die unechte Teilortswahl wurde in Baden-Württemberg vor allem während der Gemeindegebietsreform in den 1970er Jahren eingeführt. Ihre Bedeutung nimmt seit Jahren ab. Während sie 1989 noch in 680 Gemeinden angewendet wurde, waren es bei der Kommunalwahl 2024 nur noch 314.
