Befund hat sich nicht bestätigt

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

ENZKREIS, 16.08.2022 (enz) –  Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg am Montag mitteilte, konnte der positive Orthopocken-Befund bei einem vierjährigen Kind aus Baden-Württemberg durch eine weitere diagnostische Abklärung auf Affenpocken im Labor des Landesgesundheitsamtes nicht bestätigt werden.
Ein Rachenabstrich des symptomfreien Kindes wurde im Rahmen einer familiären Affenpocken-Häufung am 05.08.2022 vorsorglich mittels PCR auf Orthopocken-DNA untersucht. Bei der Untersuchung wurde zunächst ein positiver Orthopockenbefund erhoben und an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Aufgrund fehlender klinischer Erkrankungszeichen und der noch ausstehenden Affenpocken-Bestätigung wurden sowohl die Originalprobe als auch zwei weitere Rachenabstriche des Kindes mittels spezifischer Affenpocken-PCR im Landesgesundheitsamt untersucht. Hierbei konnte eine Affenpockeninfektion des Kindes ausgeschlossen werden. Das Gesundheitsamt wird den Fall aufgrund der fehlenden Falldefinition zurücknehmen.

Es ist äußerst selten, dass bei Probenahme oder Testdurchführung eine Kontamination zu einem falschen Ergebnis führt. Daher ist es wichtig, wie in diesem Fall geschehen, bei unklaren Konstellationen weiterführende Untersuchungen anzuschließen.