Beantragung von Briefwahlunterlagen

Hinweis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

bei Georg Kost

Foto infopress24.de

NEUHAUSEN, 18.01.2025 (pm) – Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuhausen Briefwahlunterlagen beantragen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben für die Bewerberaufstellungsverfahren werden die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar 2025 an die Gemeinden ausgeliefert. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann daher erst nach Erhalt der Stimmzettel erfolgen, sodass nur ein Zeitraum von rund zwei Wochen zwischen der Zustellung der Unterlagen und dem Wahltag verbleibt.
Die Gemeinde empfiehlt, den Antrag auf Briefwahl möglichst frühzeitig zu stellen, damit der Versand der Unterlagen vorbereitet und nach Erhalt der Stimmzettel unverzüglich durchgeführt werden kann.
Die Beantragung kann persönlich im Rathaus Neuhausen, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder online erfolgen. Im Rathaus besteht nach Vorlage der Stimmzettel auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort auszufüllen.
Für eine schriftliche, Fax- oder E-Mail-Beantragung sind vollständige Angaben zu Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift erforderlich. Alternativ können die Unterlagen auch online über die Website der Gemeinde beantragt werden. Dafür wird die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt, die in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist. Diese wird beziehungsweise wurde den Wahlberechtigten im Laufe der Woche zugestellt.
Die Gemeinde-Verwaltung weist darauf hin, dass telefonische Anträge aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sind. Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt ausschließlich postalisch. Um eine rechtzeitige Teilnahme an der Wahl zu gewährleisten, empfiehlt die Gemeinde eine frühzeitige Beantragung.