Baugrundstücke im Baugebiet „Falter“ werden per Losverfahren vergeben

bei Georg Kost

Die Baugrundstücke im Baugebiet „Falter“ in Neuhausen werden per Losverfahren vergeben. Foto Georg Kost

NEUHAUSEN 30.07.2025 (rsr) – Der Gemeinderat Neuhausen hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 29. Juli 2025, in der Schwarzwaldhalle Schellbronn die Vergabe der 22 gemeindeeigenen Baugrundstücke im Neubaugebiet „Falter“ im Rahmen eines anonymisierten Losverfahrens beschlossen. Aufgrund der hohen Nachfrage übersteigt die Anzahl der Bewerbungen bereits jetzt deutlich das zur Verfügung stehende Angebot.
Die Gemeinde Neuhausen hatte die Ausschreibung für das Neubaugebiet „Falter“ am 28. Mai 2025 offiziell gestartet. Über ein digitales Bewerbungsportal auf der gemeindlichen Website können sich Interessierte noch bis zum 31. Juli 2025 um eines der 22 Grundstücke bewerben. Zusätzlich wurde die Ausschreibung am 5. Juni 2025 erstmals im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht sowie über die Social-Media-Kanäle der Gemeinde begleitet.

Bis zum 21. Juli 2025 sind insgesamt 31 Bewerbungen eingegangen. Da diese Zahl die verfügbaren Grundstücke übersteigt, ist eine direkte Zuteilung nicht möglich. Um ein transparentes, faires und rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, folgt der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung, die Vergabe im Rahmen eines Losverfahrens durchzuführen.

Das festgelegte Vorgehen sieht vor, dass alle fristgerecht und formal gültig eingegangenen Bewerbungen in das Losverfahren einbezogen werden. Für die Durchführung der Ziehung wird ein Grundstücksvergabegremium gebildet, das sich aus vier Mitgliedern zusammensetzt: Martin Volz, Matthias Butz, Prof. Dr. Annette Rabe und Hartmut Lutz. Dieses Gremium übernimmt die Auslosung der Grundstücke.

Die Ziehung findet am Donnerstag, 11. September 2025, um 17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Neuhausen statt. Jeder Bewerber wird dabei mit einem Los vertreten, auf dem der Name vermerkt ist. In der gezogenen Reihenfolge wählen die Bewerberinnen und Bewerber jeweils ein noch verfügbares Baugrundstück aus dem Lageplan aus. Sobald ein Grundstück ausgewählt ist, gilt es als vergeben.

Im Anschluss werden Ersatzbewerber gezogen, die im Falle eines Rücktritts oder falls ein Grundstückskauf nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Ziehung vollzogen wird, nachrücken können.

Die Auslosung wird öffentlich durchgeführt und umfassend protokolliert. Das Losverfahren gewährleistet eine objektive Vergabe ohne subjektive Auswahlkriterien und sichert allen Bewerberinnen und Bewerbern die gleichen Chancen auf den Zuschlag.