Aufstallungspflicht wegen Geflügelpest aufgehoben

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

BÖBLINGEN, 20.04.2022 (pm) – Nachdem es bei Wildvögeln im Stadtgebiet Böblingen und Sindelfingen insgesamt 14 (12 Graugänse, 2 Stockenten) bestätigte Ausbrüche der Geflügelpest gab, musste eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verhängt worden. Diese konnten per 15. April 2022 aufgehoben werden, da seit dem 28.3.2022 keine neuen Fälle festgestellt wurden. Federvieh darf damit wieder im Freien gehalten werden.

Das Veterinäramt appelliert trotzdem weiterhin an alle Geflügelhalter im Landkreis Böblingen, penibel auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.
Zudem werden alle Geflügelhalter im Landkreis Böblingen aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt zu registrieren, sofern nicht bereits geschehen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden.
Formulare gibt es auf der Homepage des Veterinäramtes (www.lrabb.de/Veterinaerdienst) oder können angefordert werden unter 07031/663-1468 oder veterinaer-lebensmittel@lrabb.de