Aufgefundener Feldhase verstarb an Hasenpest

bei Georg Kost

Symbolfoto: LRA Enzkreis B. Brenneis

ENZKREIS/WIERNSHEIM, 03.01.2024 (enz) – Im Enzkreis ist im Dezember in der Nähe von Wiernsheim ein – wie nun durch labordiagnostische Tests bestätigt wurde – an Hasenpest (Tularämie) verstorbener Feldhase aufgefunden worden; das teilt das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises mit. Der Enzkreis ist allerdings nicht die erste betroffene Region: Auch in anderen baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen wurden in jüngster Vergangenheit bereits Tularämie-Fälle gemeldet.

In Baden-Württemberg konnte der bakterielle Erreger Francisella tularensis in den letzten Jahren immer häufiger bei den empfänglichen Arten – also Hasenartigen und Nagetieren – nachgewiesen werden. Infizierte Tiere fallen durch Schwäche, Apathie (bis zum Ausbleiben von Fluchtverhalten), Fieber und gesteigerte Atemfrequenz auf und versterben meist nach kurzem Krankheitsverlauf. Hunde und Katzen dagegen sind wenig empfänglich und stecken sich nur sehr selten an.

Es handelt sich bei der Hasenpest um eine sogenannte Zoonose – das heißt, auch Menschen können sich mit dem betreffenden Erreger anstecken. Im Enzkreis bewegte sich die Zahl der humanen Infektionsfälle in den vergangenen beiden Jahren im sehr niedrigen einstelligen Bereich; von 2019 bis 2021 waren überhaupt keine Fälle gemeldet worden.

Als Übertragungswege kommen Haut- oder Schleimhautkontakt mit erkrankten Tieren oder der Verzehr von nicht ausreichend durcherhitztem Fleisch in Frage. Zum Schutz vor einer Übertragung sollte der Kontakt zu kranken und verletzten Tieren vermieden werden. Gefährdet sind hauptsächlich Personen, die sich viel in der freien Natur aufhalten, wie beispielsweise Jäger und Waldarbeiter.

Es kann bei einer Infektion zu unterschiedlichen Symptomen kommen, meistens sind sie grippeähnlich und werden deshalb oft nicht mit Tularämie in Verbindung gebracht. Wird der Erreger Francisella tularensis jedoch bei Tier oder Mensch nachgewiesen, besteht eine Meldepflicht an das Veterinär- beziehungsweise Gesundheitsamt.