
Nester der asiatischen Hornisse sollen nur von sachkundigen Personen entfernt werden. Archivfoto: privat
KREIS CALW, 01.03.2026 (pm) – Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet sich trotz umfangreicher Bekämpfungsmaßnahmen des Landes weiter in Baden-Württemberg aus. Auch im Landkreis Calw ist künftig mit weiteren Sichtungen zu rechnen. Das Bundesumweltministerium hat die invasive Art inzwischen umgestuft. Eine generelle Beseitigungspflicht für die Länder besteht nicht mehr. Stattdessen greifen bundesweit einheitliche Managementmaßnahmen. Ein entsprechendes Management- und Maßnahmenblatt wurde veröffentlicht.
Sichtungen bitte melden
Sichtungen einzelner Tiere sowie insbesondere Nester sollen weiterhin gemeldet werden – über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) oder über die kostenlose „Meine Umwelt-App“.
Die Meldungen werden von der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim geprüft. Bei bestätigten Nestfunden erhalten die meldenden Personen weitere Informationen zur fachgerechten Entfernung sowie Hinweise auf sachkundige Fachbetriebe in der Umgebung.
Kostenübernahme bei Entfernung
Die Beauftragung der Nestentfernung sowie die Übernahme der entstehenden Kosten liegen bei den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern beziehungsweise Betroffenen – nicht bei den Behörden. Aufgrund der Stichgefahr und möglicher allergischer Reaktionen wird dringend davon abgeraten, Nester mit Arbeiterinnen ohne entsprechende Sachkunde und geeignete Schutzausrüstung selbst zu entfernen. Die Naturschutzverwaltung finanziert Nestentfernungen nur noch, wenn eindeutig ein Schaden für die biologische Vielfalt zu befürchten ist. Da der Naturschutz Biodiversitätsschäden in aller Regel als nicht gegeben sieht, müssten die Betroffenen die Entfernung von Nestern selbst beauftragen und bezahlen.
Die Übernahme der Kosten für die Nestentfernungen erfolgt aktuell durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Die Bezuschussung der Entnahme von Primärnestern richtet sich an qualifizierte und bei der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim registrierte Nestentferner oder Schädlingsbekämpfer, damit diese eine kostenlose Nestentfernung anbieten können. Eine Rechnung darf dem Auftraggeber bei Inanspruchnahme der Förderung nicht ausgestellt werden. Der Auftraggeber sollte mit dem Nestentferner vorab klären, ob dieser an der Förderung teilnimmt und die Nestentnahme somit kostenfrei ist. Nach Entnahme des Nestes reicht der Nestentferner den entsprechenden Nachweis beim Landesverband Badischer Imker e.V. ein und bekommt von diesem am Ende des Förderzeitraums die Förderung ausbezahlt.
Weitere Informationen
Detaillierte Hinweise zur Unterscheidung der Asiatischen Hornisse von heimischen Arten, zum Um gang mit Nestern sowie zu geeigneten Maßnahmen finden Interessierte auf den Internetseiten der LUBW sowie der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim.
Der Landkreis Calw bittet die Bevölkerung um Aufmerksamkeit und verantwortungsbewusstes Handeln. Durch sachgerechte Meldung bei der LUBW und professionelle Entfernung durch fachkundige Personen kann die weitere Ausbreitung der Asiatischen Hornisse bestmöglich begleitet und kontrolliert werden.


