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Die Kriminalpolizei sucht Personen, die das abgebildete Fahrzeug vor dem 25.10.2023 gesehen haben. Foto: Polizei
BÖBLINGEN, 27.20.2023 (pol) – Am Mittwochmorgen war ein zehnjähriger Schüler von einem 51-jährigen Tatverdächtigen zunächst angesprochen und anschließend in dessen VW-Bus gezerrt worden. Zeugen schritten ein, befreiten den Jungen aus dem Fahrzeug und hielten den 51-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der Tatverdächtige wurde am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. < Ursprungsmeldung >
Der Vorfall hat verständlicherweise große Betroffenheit in der Öffentlichkeit ausgelöst. Gerade Schulkinder und Eltern sind seitdem teilweise stark verunsichert. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg steht daher in engem Kontakt mit den Schulen, um Maßnahmen der Schulsozialarbeit durch polizeiliche Präventionsarbeit zu unterstützen. Parallel dazu laufen die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in alle Richtungen weiter.
In diesem Zuge sucht die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem VW Bus geben können, mit dem der Tatverdächtige auch am 25.10.2023 unterwegs war. Es handelt sich um einen dunkelgrauen VW Bus mit Leonberger (LEO-) Zulassung. Auffällig sind die hinteren Scheiben des Fahrzeugs, die von innen mit silbernen Matten zugeklebt sind. Zudem verfügt das Fahrzeug über eine Anhängerkupplung und eine Schiebetür auf der rechten Seite.
Konkret sucht die Kriminalpolizei Personen, die das oben beschrieben Fahrzeug vor dem 25.10.2023 gesehen haben. Für Hinweise steht die Tel. 0800 1100225 oder die E-Mail-Adresse hinweise.kripo.boeblingen@polizei.bwl.de zur Verfügung.
Leider kursieren insbesondere in den sozialen Medien, in Chatgruppen oder Foren mehr und mehr Gerüchte und Falschmeldungen zu dem eigentlichen Geschehen. Solche Meldungen helfen niemandem. Sie belasten teilweise ohnehin schon besorgte Personen zusätzlich und erschweren die Arbeit der Ermittlerinnen und Ermittler.
Polizei und Staatsanwaltschaft bitten daher eindringlich darum: Beteiligen Sie sich nicht an irgendwelchen haltlosen Spekulationen und unterstützen sie die Verbreitung von Gerüchten nicht. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaft Stuttgart werden unter Berücksichtigung der Belange des laufenden Verfahrens über alle wichtigen Umstände informieren. Dies geschieht über eigene Veröffentlichungen im Presseportal oder indem Fragen der Presse offiziell beantwortet werden. Andere Informationen aus nicht bestätigten Quellen sollten grundsätzlich mit Vorsicht behandelt und kritisch hinterfragt werden.
Es trifft nicht zu, dass der 51-jährige Tatverdächtige sich wieder auf freiem Fuß befindet. Er wurde richterlich in einem Krankenhaus untergebracht und kann nur nach Entscheidung eines Gerichts wieder entlassen werden. Es handelt sich hierbei um eine strafprozessuale Unterbringung, die mit einer Untersuchungshaft vergleichbar ist.
Es ist nicht richtig, dass Zeugen, die dem zehnjährigen Jungen zu Hilfe gekommen waren, selbst wegen Körperverletzung angezeigt wurden.
Es gab keine weiteren polizeilichen Einsatzmaßnahmen oder Festnahmen in dem zu Grunde liegenden Sachverhalt, weder in Böblingen noch in umliegenden Gemeinden im Landkreis.