
Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause kommt am Dienstag der Gemeinderat in Wimsheim zusammen. Foto: Georg Kost
WIMSHEIM, 21.09.2026 (rsr) – Die Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Kernzeitbetreuung für die Jahre 2027 und 2028 steht im Mittelpunkt der nächsten öffentlichen Sitzung des Wimsheimer Gemeinderats. Bürgermeister Weisbrich lädt das Gremium hierzu am Dienstag, 22. September, um 18 Uhr ein.
Auf der Tagesordnung stehen daneben zahlreiche weitere kommunalpolitische Themen.
Zu Beginn soll die Niederschrift über die Sitzung vom 28. Juli 2026 bekannt gegeben und anerkannt werden. Anschließend befasst sich der Gemeinderat mit zwei Bauangelegenheiten. Weitere Beratungspunkte betreffen die örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen im Gemeindegebiet. Hier steht der Satzungsbeschluss zur ersten Änderung auf der Tagesordnung. Außerdem soll es um die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit dem Zieljahr 2040 gehen.
Mit Änderungen der kommunalen Satzungen beschäftigt sich der Gemeinderat bei der zweiten Änderung der Abwassersatzung sowie der zweiten Änderung der Wasserversorgungssatzung. Ebenfalls beraten werden soll die Aktualisierung der Förderrichtlinie für Regenwassernutzungsanlagen der Gemeinde Wimsheim.
Auf der Tagesordnung steht darüber hinaus die Fortschreibung der Sanierungsziele im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) II. Mit dem qualifizierten Mietspiegel 2026 soll sich das Gremium ebenfalls befassen. Vorgesehen ist die Anerkennung des neu erstellten qualifizierten Mietspiegels für die Kooperationsgemeinschaft.
Ein weiterer Punkt betrifft die Wasserversorgung. Hier soll der Gemeinderat einen Weisungsbeschluss zur Aufhebung des bestehenden Beschlusses über die Auflösung des Zweckverbands Friolzheim-Wimsheim fassen. Gleichzeitig geht es um den Beschluss über die Eingliederung des Zweckverbands Friolzheim-Wimsheim in den Zweckverband Wasserversorgung im Heckengäu.
Außerdem steht die Annahme von Spenden durch die Gemeinde auf der Tagesordnung. Hierzu ist ein Beschluss nach Paragraf 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung (GemO) vorgesehen. Den Abschluss der öffentlichen Sitzung bilden die Bekanntgaben und der Punkt Verschiedenes sowie die Einwohnerfrageviertelstunde.
Die Einwohnerschaft ist zur öffentlichen Sitzung eingeladen.
