Vorsicht vor überhöhten Gebühren

bei Georg Kost

Symbolfoto: Infopress24.de

ENZKREIS, 14.08.2022 (enz) – Wer vor hat, ein Haus zu bauen und dafür einen Bauantrag einzureichen, oder wer ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchte, braucht einen aktuellen Lageplan, allgemein auch als Flurkarte bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster, das den vollständigen Nachweis sämtlicher Flurstücke im Verwaltungsbezirk des Enzkreises beinhaltet. Verantwortlich für die Führung dieses Katasters ist das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Enzkreises, das im Landratsamt II in der Östlichen 58 in Pforzheim untergebracht ist.

„Wer einen Lageplan braucht, muss lediglich glaubhaft machen, dass er ein berechtigtes Interesse hat“, erläutert Amtsleiterin Iris Schlicksupp. Das können neben den Besitzern des jeweiligen Grundstücks oder Kaufinteressenten beispielsweise auch Architekten und Vermessungsbüros sein. „Oft fordern auch die Banken für die Absicherung einer Finanzierung einen aktuellen Auszug. Ebenso kann sich bei Erbauseinandersetzungen eine Flurkarte als nützlich erweisen“, so die Fachfrau.

Erhältlich sind die Auszüge aus dem Kataster in Papierform und in den gängigen digitalen Varianten bei der Servicestelle des Vermessungsamtes. Sie können persönlich, schriftlich oder per E-Mail an service.vermessung@enzkreis.de in Auftrag gegeben werden. Die Kosten dafür sind überschaubar: Für einen Auszug bis zur Größe Din A3 beträgt die Gebühr 20 Euro.

„Immer wieder erleben wir, dass sich die Grundstücksbesitzer über private Anbieter im Internet die notwendigen Unterlagen beschaffen“ berichtet Schlicksupp. Durch den Vermittlungsaufschlag der privaten Anbieter würden die Kosten dann teilweise bis zu 50 Euro betragen. Ein entsprechender Hinweis sei auch auf der Homepage des Landratsamtes zu finden, ebenso Online-Formulare, die eine direkte Bestellung eines Lageplans (also eines Auszugs aus dem Liegenschaftskataster) ermöglichen. Das Portal bietet außerdem einen Überblick über die umfassenden Dienstleistungen des Vermessungsamtes. So können auch Katastervermessungen wie z.B. Gebäudeaufnahmen oder Anträge zur Feststellung einer Grundstücksgrenze online beantragt werden.