Vorhaben des Landkreises nicht mitgetragen

Leonberger Gemeinderat stimmt gegen vorläufige Unterbringung Geflüchteter in der Ostertagstraße

bei Georg Kost

In Leonberger stimmt der Gemeinderat gegen eine vorläufige Unterbringung Geflüchteter in der Ostertagstraße.  Foto: infopress24de

LEONBERG, 28.09.2023 (pm) – Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und stimmte geschlossen gegen das Vorhaben des Landkreises Böblingen, die ehemalige “Seniorenresidenz am Parksee” zur vorläufigen Unterbringung Geflüchteter umzunutzen. Gemeinsam mit der Verwaltung formulierte das Gremium den Zusatz, bei der Suche nach alternativen Standorten zu unterstützen.
Die ehemalige Seniorenresidenz in der Ostertagstraße sorgt derzeit für Diskussionen in Leonberg. Der Landkreis möchte das leerstehende Gebäude kurzfristig als Unterkunft für Geflüchtete umnutzen.

Nach ebenfalls intensiver Vorberatung im Verwaltungsausschuss folgte der Gemeinderat am vergangenen Dienstag, einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, eine Zustimmung an den Landkreis nicht zu erteilen, das Gebäude für den Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten.
Oberbürgermeister Cohn hält die Einbindung des Gemeinderats für den sozialen Frieden in der Stadt für unabdingbar.

OB Cohn macht ebenfalls deutlich, dass die Stadt Leonberg natürlich bereit sei, ihren Beitrag zu Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis zu leisten. “Ich erachte die Anmietung dieser Immobilie aber für kritisch. Insbesondere mit Blick auf die Akzeptanz der Bevölkerung für die Unterbringung geflüchteter Menschen.” Er setzt auf eine weiterhin offene Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Landkreis Böblingen.

Dies machten Rat und Verwaltung im Zusatz zum Beschlussvorschlag deutlich: “Der Gemeinderat und die Verwaltung der Stadt Leonberg unterstützen den Landkreis bei der Suche nach weiteren alternativen Standorten.”
Der Punkt 2 wurde mehrheitlich beschlossen. Der Beschlussvorschlag musste aufgrund seiner Dringlichkeit nichtöffentlich beraten werden und konnte durch die Kurzfristigkeit nicht ordnungsgemäß vorab in die öffentliche Sitzung eingebracht werden.