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UNTERREICHENBACH, 20.12.2025 (rsr) – Unter schwierigen personellen Rahmenbedingungen hat Bürgermeister Lukas Klingenberg den Haushaltsplanentwurf 2026 der Gemeinde Unterreichenbach in der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung des Jahres vorgestellt. Seit Ende August ist die Stelle der Kämmerin unbesetzt, zeitweise fehlte zudem die Leitung des Hauptamts. Der Haushaltsentwurf wurde daher in weiten Teilen direkt vom Bürgermeister erarbeitet. Die Verwaltung strebt an, den Haushalt im Januar zu beschließen.
Rückhalt erhielt Klingenberg aus dem Gemeinderat durch die erste stellvertretende Bürgermeisterin Anja Bertagnolli, die den Umgang mit der außergewöhnlichen Situation ausdrücklich würdigte.
Der Haushaltsplan macht die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde deutlich. Für das Jahr 2026 ist im Ergebnishaushalt ein Defizit von rund 659.000 Euro eingeplant. Nach Einschätzung der Verwaltung steigen die laufenden Ausgaben deutlich schneller als die Einnahmen. Die finanziellen Spielräume seien weitgehend ausgeschöpft, zusätzliche Sparmaßnahmen kaum noch realisierbar. Unterreichenbach stehe mit dieser Entwicklung jedoch nicht allein, vielmehr sei die Situation typisch für viele Kommunen.
Als wesentlicher Belastungsfaktor wird die Kreisumlage gesehen. Mit rund 1,5 Millionen Euro bindet sie einen erheblichen Teil der kommunalen Finanzmittel. Nach Darstellung des Bürgermeisters wäre der Haushalt bei einer deutlich geringeren Umlage ausgeglichen. Zwar beteiligt sich die Gemeinde an zahlreichen Projekten auf Landkreisebene, der unmittelbare Nutzen für Unterreichenbach falle jedoch unterschiedlich aus. Während bestimmte Einrichtungen wie das Krankenhaus einen klaren Mehrwert bieten, sei der Nutzen anderer Großprojekte aus kommunaler Sicht begrenzt, obwohl sie finanziell mitgetragen werden. Zusätzlich belasten Aufgaben, die von Bund und Land an die Kommunen übertragen werden, ohne dass eine vollständige Gegenfinanzierung erfolgt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Haushaltsberatungen ist das vom Bund angekündigte Sondervermögen, dessen Mittel über das Land an die Kommunen weitergegeben werden sollen. Die Beantragung erfolgt über ein digitales Verfahren, bei dem konkrete Projekte hinterlegt werden müssen. Die Maßnahmen sind bis spätestens Ende 2042 umzusetzen, teilweise können auch bereits ab Anfang 2025 begonnene Vorhaben berücksichtigt werden. Voraussetzung ist eine Mindestinvestitionssumme von 50.000 Euro je Maßnahme. Für Unterreichenbach wird ein Fördervolumen von rund 1,6 Millionen Euro erwartet. Über die Verwendung dieser Mittel soll der Gemeinderat gemeinsam entscheiden. Als Vorteil wird gesehen, dass diese Fördergelder mit anderen Zuschussprogrammen kombiniert werden können.
Das Investitionsprogramm für 2026 umfasst überwiegend Pflichtaufgaben der Gemeinde. Daneben sind einzelne Projekte vorgesehen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, jedoch zur Attraktivität des Ortes beitragen sollen. Dazu zählt unter anderem der geplante Wasserspielplatz. Darüber hinaus soll die Finanzverwaltung schrittweise digitalisiert werden, um papierbasierte Abläufe zu reduzieren und künftigen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Angesichts der angespannten Finanzlage könnte auch eine Kreditaufnahme erforderlich werden. Aus dem Jahr 2024 besteht noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 1,2 Millionen Euro, von der voraussichtlich ein Teil genutzt werden könnte. Derzeit verfügt die Gemeinde über rund 800.000 Euro an liquiden Mitteln. Vor dem Hintergrund weiterer absehbarer Pflichtaufgaben ist davon auszugehen, dass die finanziellen Handlungsspielräume der Gemeinde auch in den kommenden Jahren begrenzt bleiben.
