Tiefenbronn meldet Bedenken zu „Käfersteige II“ an

Stellungnahme zu möglichen Verkehrsbelastungen

bei Georg Kost

Der Gemeinderat Tiefenbronn wird im Verfahren zur beantragten Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Käfersteige II“ eine Stellungnahme abgeben. Foto: Georg Kost

TIEFENBRONN, 25.05.2026 (rsr) – Der Gemeinderat Tiefenbronn wird im Verfahren zur beantragten Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Käfersteige II“ eine Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg abgeben. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gremium in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Freitag im Bürger- und Kulturhaus „Rose“. Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag der Deutschen Flussspat GmbH auf gewerbliche Aufsuchung bergfreier Bodenschätze.

Mit E-Mail vom 6. Mai 2026 hatte das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, die Gemeinde Tiefenbronn als Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt und der Kommune bis zum 12. Juni 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.
Die Antragstellerin plant die Wiedererschließung der historischen Grube Käfersteige im Würmtal auf Gemarkung Pforzheim. Das dort bekannte Vorkommen gilt unter Fachleuten als eine der bedeutendsten Flussspat-Lagerstätten Europas. Nach Angaben im Verfahren wurde die Lagerstätte bislang jedoch nur in geringem Umfang modern exploriert. Vor allem für den Bereich östlich des früheren Bergwerks liegen demnach – abgesehen von einzelnen Berichten über Geländefunde – keine belastbaren Daten vor.

Durch geplante Oberflächenerkundungen soll nun geprüft werden, ob sich das bekannte Vorkommen in östlicher Richtung fortsetzt. Genau diesem Zweck dient der nun vorgelegte Antrag.
Bereits in einem früheren Verfahren hatte die Antragstellerin eine Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis „Käfersteige“ beantragt. Der aktuelle Neuantrag begründet sich nach Darstellung der Unterlagen mit neuen Erkenntnissen zur Erweiterung des Suchraums Richtung Osten. Teile dieses erweiterten Bereichs betreffen auch die Gemarkung Tiefenbronn. Der vorliegende Antrag umfasst damit ausschließlich die räumliche Erweiterung des bereits genehmigten Erkundungsgebiets.

Der Gemeinderat nahm das Verfahren zum „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung bergfreier Bodenschätze nach Paragraf  6 und 7 Bundesberggesetz im Feld Käfersteige II“ zur Kenntnis. Gleichzeitig verständigte sich das Gremium darauf, nicht auf eine Stellungnahme der Gemeinde zu verzichten.

Im Rahmen der Beratungen wurden insbesondere aus den Reihen der CDU-Fraktion Bedenken hinsichtlich möglicher Verkehrsbelastungen geäußert. Thematisiert wurde dabei vor allem die Frage, in welchem Umfang ein möglicher Lastwagenverkehr künftig durch die Gemeinde und weiter in Richtung Autobahnanschluss Heimsheim führen könnte. Ein zusätzlicher Schwerlastverkehr durch den Ort werde nicht gewünscht, hieß es aus dem Gremium.

Darüber hinaus äußerten Ratsmitglieder Sorgen um den Zustand der Landstraße 572. Der Gemeinderat sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, hierzu eine Stellungnahme der zuständigen Fachstelle einzuholen.