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Steuer

  • 1,2 Milliarden Euro für Baden-Württemberg aus Steuern auf Erbschaften und Schenkungen

    bei Georg Kost 15. August 2025

    STUTTGART, 15.08.2025 (pm) – Im Jahr 2024 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg über 27 000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögenserwerb im Wert von 11,4 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes lag bei über 20 000 Fällen ein positiver steuerlicher Erwerb vor. Dieser belief sich insgesamt auf 6,0 Milliarden Euro und stellte den für die Besteuerung maßgeblichen Wert dar, also nach Abzug verschiedener Befreiungen und gegebenenfalls auch der Hinzurechnung bestimmter Beträge. Der Wert der festgesetzten Steuer betrug 1,2 Milliarden Euro. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) betrug 20,1 Prozent.

  • Steuereinnahmen der Gemeinden steigen um neun Prozent

    bei Georg Kost 8. Juli 2023

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 08.07.2023 (pm) – Die Steuereinnahmen der Gemeinden in Baden-Württemberg sind nach Angaben der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik im Jahr 2022 auf 19,4 Milliarden Euro gestiegen. Das ist ein Plus von 9,0 Prozent. Die Steuereinnahmen werden nach Abzug der an das Land und den Bund abzuführenden Gewerbesteuerumlage berechnet.

  • Kulanzzeit zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet

    bei Georg Kost 13. Juni 2023

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 13.06.2023 (pm) – Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit.

  • Rekordeinnahmen durch Hundesteuer im Jahr 2022 in Baden-Württemberg

    bei Georg Kost 13. April 2023

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 13.04.2023 (pm) Nach Auswertung der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichten vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik, erreichten die Hundesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 2022 einen Wert von 54,56 Millionen Euro. Das waren 5,7 Prozent mehr als 2021 (51,63 Millionen Euro). Somit stieg das Hundesteueraufkommen im Jahr 2022 auf einen neuen Höchstwert von 4,86 Euro pro Kopf.

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