STUTTGART, 15.08.2025 (pm) – Im Jahr 2024 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg über 27 000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögenserwerb im Wert von 11,4 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes lag bei über 20 000 Fällen ein positiver steuerlicher Erwerb vor. Dieser belief sich insgesamt auf 6,0 Milliarden Euro und stellte den für die Besteuerung maßgeblichen Wert dar, also nach Abzug verschiedener Befreiungen und gegebenenfalls auch der Hinzurechnung bestimmter Beträge. Der Wert der festgesetzten Steuer betrug 1,2 Milliarden Euro. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) betrug 20,1 Prozent.
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Finanzamt
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 13.06.2023 (pm) – Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit.
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 02.02.2023 (pm) – Am 31. Januar 2023 endete die Abgabefrist der Erklärung für die Grundsteuer B. Alle säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten im Laufe des ersten Quartals 2023 eine Erinnerung vom Finanzamt. Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist am 31. Januar 2023 zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital.
