Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen

Tödlicher Unfall zwischen Pkw und Fahrradfahrer am 30. Januar 2024

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

PFORZHEIM/NEUHAUSEN, 04.10.2024  (ots) – Am Abend des 30. Januar 2024 kam es auf der L 574 zwischen Neuhausen und Schellbronn zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem 43 Jahre alten Fahrradfahrer, der in der Folge noch an der Unfallstelle verstarb. Der Tod des 43-Jährigen, der überregional wegen seines Einsatzes für die Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr bekannt war, löste bundesweit Reaktionen aus. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – hat zwischenzeitlich ihre Ermittlungen gegen den Fahrer des an dem Unfall beteiligten Pkw wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung abgeschlossen.
Nach den durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der mittlerweile 78 Jahre alte Pkw-Fahrer den Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls trotz guter Sichtverhältnisse aus Unachtsamkeit gänzlich übersehen hat und daher ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 90 km/h auf den Fahrradfahrer aufgefahren ist. Dabei ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass sich der verstorbene Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten hat und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar war.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Pforzheim nunmehr einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen den 78-jährigen Pkw-Fahrer erlassen, in dem eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessatzen festgesetzt und ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt wurde. Gegen diesen Strafbefehl wurde seitens des Angeklagten allerdings bereits Einspruch eingelegt. Sollte der Einspruch nicht noch zurückgenommen werden, wird es somit zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen.