Stadtentwicklung Heimsheim

Sanierungsbedürftiges Nur-Dach-Haus unweit des Schlosshofes soll ersteigert werden

bei Georg Kost

Das sanierungsbedürftige „Nur-Dach-Haus“ soll ersteigert werden. Foto: infopress24.de

HEIMSHEIM, 26.06.2024  (rsr/pm)- Unter den Hammer kommt in Heimsheim, ein sanierungsbedürftiges Nur-Dach-Haus unweit des Schlosshofes. Die Stadtverwaltung Heimsheim hat Interesse an dem Gebäude, allerdings nicht zu jedem Preis, wie in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats der Schleglerstadt bekannt wurde. Seit Ende 2023 bekannt wurde, dass eine Versteigerung der Immobilie Schlosshof 24, ansteht, hat die Stadt Heimsheim für das aktuelle Jahr 2024 Haushaltsmittel bereitgestellt. Der Zeitpunkt der Versteigerung ist zum 1.Juli terminiert.

Städtebauliche Gründe für den Erwerb
Das bestehende Gebäude hat erhebliche Mängel und ist Sanierungsbedürftig. So wäre neben einer Sanierung auch ein Abbruch und Neubau zu erwarten. Die Lage des Gebäudes ist unmittelbar am Ensemble Schlosshof gelegen und für die Stadt Heimsheim so bedeutsam, dass ein „Loslassen“ keine ernsthafte Option sein darf, heißt es.
Bereits im Bestand wirkt das Gebäude durch die lagemäßige Anordnung als Fremdkörper nördlich des Schlosshofs. Es sind keine sonstigen privat genutzten Gebäude auf der Seite des Schlosshofes vorhanden. Durch die bestehende Erschließung und Zufahrt zum Grundstück sind auch zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des öffentlichen Raumes beschränkt. Die Sichtachsen und der Blick auf die Zehntscheune und Schloss sind durch das Gebäude gestört und dies könnte verbessert werden. Durch die Topografie erscheint das Gebäude auf der Seite der Graf-Eberhard-Straße lediglich als „Nurdachhaus“, auf der Talseite mehrgeschossig. Diese ortsuntypische Architektur beziehungsweise städtebauliche Fehlentwicklung könnte durch die Stadt Heimsheim korrigiert werden.

Strategische Gründe für den Erwerb
Der städtebauliche Entwurf des Ideenwettbewerbs sah für den Standort des ehem. Feuerwehrgerätehauses den Abbruch des Gebäudes und eine spätere Nutzung als Parkplatz vor. Demnach sollen dort insgesamt 17 Stellplätze entstehen. Für das Gebäude Schlosshof 24 wurden keine planerischen Aussagen getätigt. Eine Mitwirkungs- oder Erwerbsmöglichkeit war zu der damaligen Zeit nicht absehbar. Somit ist die Immobilie weder im Sanierungsgebiet noch im Gebiet des städtebaulichen Entwurfs enthalten gewesen. Durch den Erwerb des Gebäudes Schlosshof 24 könnten hier wiederum insgesamt 20 Stellplätze entstehen, drei mehr als in dem städtebaulichen Entwurf. Durch die Topografie kann unter diesen Stellplätzen eine Technik- beziehungsweise Heizzentrale für die öffentlichen Gebäude am Schlosshof entstehen. Hier könnten zum Beispiel ohne nennenswerte Erdarbeiten ein Eisspeicher für ein mögliches klimaneutrales Nahwärmenetz und auch Stromanschlüsse für Ladestationen für die Stellplätze untergebracht werden. Ebenso wäre hier die Unterbringung einer öffentlichen Toilette denkbar, heißt es in der Ratsvorlage.

Aufnahme in das Sanierungsgebiet Stadtkern II
Auch wenn ein Grundstück am Tag des Erwerbs sich noch nicht im Sanierungsgebiet befindet, ist eine nachträgliche Aufnahme in eine Sanierungsmaßnahme möglich. Es ist jedoch die vorherige Behandlung in einer öffentlichen Sitzung erforderlich. Hierbei ist noch kein ausgereiftes Konzept auszuarbeiten, schon die Erwähnung und Formulierung von Möglichkeiten und Chancen reichen, welche im weiteren Verfahren zu konkretisieren sind. Mit dieser Sitzungsvorlage wäre diese Vorgabe erfüllt. Ergänzend anzumerken ist, dass auch das Grundstück des ehemalige Feuerwehrgerätehauses bislang noch nicht im Sanierungsgebiet liegt. Die Gemeinde-Verwaltung plant eine entsprechende Aufnahme der Grundstücke in das Sanierungsgebiet, um Fördermittel zu sichern.