Schaulustige fotografiert Opfer und Rettungskräfte nach Arbeitsunfall

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

bei Georg Kost

Symbolfoto © infopress24.de

LUDWIGSBURG, 08.12.2023 (pol) –  Wer Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, oder eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, so das Strafgesetzbuch § 201a. Vom Polizeipräsidium Ludwigsburg wurde heute ein solcher Fall gemeldet, der sich im Nachbarkreis Ludwigsburg zugetragen hat.
Demnach war eine Notärztin sowie der Rettungsdienst in der Bottwartalstraße in Ludwigsburg im Einsatz, nachdem in den Vormittagsstunden ein 32-jähriger Müllwerker vom Müllfahrzeug gestürzt war und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen hatte.
Gegen 10:45 Uhr wurde die Unterstützung der Polizei angefordert, unter anderem da die Rettungsmaßnahmen von Schaulustigen behindert wurden. Beim Eintreffen der ersten Streifenwagenbesatzung wurde das Unfallopfer nach wie vor notärztlich versorgt. Eine 52-jährige Frau ging auf der gegenüberliegenden Straßenseite an der Unglücksstelle vorbei, blieb stehen und fertigte mit ihrem Smartphone mehrere Nahaufnahmen des hilflosen Schwerverletzten sowie der Notärztin und eines Rettungssanitäters. Das Handy der Frau wurde daraufhin vorübergehend von den Einsatzkräften beschlagnahmt, bis die Bilder gesichtet und endgültig vom Gerät gelöscht wurden. Anschließend wurde ihr ein Platzverweis für den Einsatzort ausgesprochen.
Gegen die 52-Jährige wurde wegen der Fotos von der Unglücksstelle ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen eingeleitet.