Premiere: Erste Gelbe Parkzone beim Landratsamt

bei Georg Kost

Das Bild zeigt links Jörg Aichele vom Eigenbetrieb Gebäudemanagament und rechts den Beauftragten Reinhard Hackl. Foto LRA Böblingen

BÖBLINGEN, 26.10.2022 (pm) – Sie sind ihm bei seiner Arbeit immer wieder begegnet: Menschen, die schlecht zu Fuß sind, aber nicht auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen. Die Voraussetzungen können sie meist knapp nicht erfüllen. „Für diese Menschen soll die Gelbe Parkzone eine Erleichterung sein“  meint Reinhard Hackl, der kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung.

Bei einem Fototermin dankte er dem Leiter des Gebäudemanagements Jörg Aichele, dass diese Anregung beim Gebäudemanagement auf offene Ohren gestoßen sei. Jörg Aichele erklärt: „Menschen mit Gehbehinderung sollen auch im Landratsamt kurze Wege haben und sicher einen Parkplatz finden. Nach der Teilsanierung des Parkdecks des Landratsamtes war jetzt der richtige Zeitpunkt zur Einrichtung.“

Die gelbe Parkzone erlaubt das Parken für Menschen mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis muss sichtbar auf die Frontablage des Fahrzeugs gelegt werden. Das Merkzeichen steht für gehbehindert. Selbstverständlich dürfen auch Inhaber eines Blauen und Orangenen Parkausweises dort parken. Die Gemeinde Liebenzell hatte zuerst eine solche Zone geschaffen. Als Symbol für den Parkplatz hat das Landratsamt ein gelbes Schild und auf dem Parkplatz einen Rollatorfahrer gewählt. Die gelbe Parkzone kann nur auf Privatgelände einer Gemeinde oder Behörde  eingerichtet werden, sie ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Hackl appelliert an die Besucher des Landratsamtes nicht unberechtigt dort zu parken. Wer dies dennoch tut, muss damit rechnen abgeschleppt zu werden. Auch beim Flugfeldklinikum soll eine gelbe Parkzone geschaffen werden. Nach Meinung von Hackl sind solche Parkzonen in den Gemeinden besonders in der Nähe von Ärztehäusern sinnvoll.