Nach Messerangriff in Mühlacker-Lienzingen

Anklageerhebung gegen Tatverdächtigen

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

MÜHLACKER-LIENZINGEN, 05.10.2023 (pol) – Wie bereits berichtet, befindet sich ein 28-Jähriger seit dem 18.06.2023 in Untersuchungshaft, nachdem es am selben Tag zu einem Messerangriff auf eine 27-jährige Frau in Mühlacker-Lienzingen gekommen war. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – hat nunmehr beim Landgericht Karlsruhe – Schwurgericht – Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben.
Dem 28-Jährigen wird insoweit vorgeworfen, der Geschädigten am 18.06.2023 gezielt aufgelauert zu haben, um diese aus Verärgerung darüber, dass die Geschädigte keine Partnerschaft mit ihm eingehen wollte, mithilfe eines Messers zu töten. Insoweit soll der Tatverdächtige die Geschädigte zunächst von Maulbronn-Schmie bis Mühlacker-Lienzingen unbemerkt verfolgt und sodann unvermittelt durch zwei Messerstiche in den Rücken attackiert haben. Nachdem die Geschädigte hierdurch zu Boden gegangen sei, soll der Tatverdächtige der Geschädigten noch weitere Messerstiche zugefügt haben. Erst als mehrere Passanten herbeigeeilt seien, soll der Tatverdächtige letztlich von der Geschädigten abgelassen haben. Die Geschädigte, die wegen der schweren Verletzungen infolge des Messerangriffs vom 18.06.2023 notoperiert werden musste, konnte das Klinikum zwischenzeitlich wieder verlassen.

Neben der Tat vom 18.06.2023 legt die Staatsanwaltschaft dem Tatverdächtigen darüber hinaus auch zur Last, dieselbe Geschädigte bereits im März 2023 durch mehrere Schläge mit einem Schirm gegen den Kopf verletzt zu haben. Zudem soll der Tatverdächtige – ebenfalls im März 2023 – versucht haben, die Geschädigte durch Todesdrohungen dazu zu bewegen, ihm Geld zu erstatten für Restaurantrechnungen, die er zuvor in Erwartung einer Liebesbeziehung für die Geschädigte übernommen habe.

Dem Tatverdächtigen wird vor diesem Hintergrund durch die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, sich des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten räuberischen Erpressung schuldig gemacht zu haben.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde durch das Landgericht Karlsruhe noch nicht entschieden.
Der Tatverdächtige hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.