Landrat beruft Sondersitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses ein

bei Georg Kost

Landrat Bastian Rosenau. Foto LRA Enz

ENZKREIS, 01.12.2020 (enz) – „Der Busverkehr im westlichen Enzkreis muss durchgängig und rechtssicher aufrechterhalten bleiben. Das hat oberste Priorität“, sagt Landrat Bastian Rosenau. Um das zu gewährleisten, hat er die Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses auf kommenden Freitag, 4. Dezember, zu einer Sondersitzung eingeladen. Dabei wird nur ein einziger Tagesordnungspunkt zur Entscheidung stehen: die „Genehmigung des Abschlusses von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen zur Sicherstellung der Verkehrsbedienung in den Verkehrsräumen Birkenfeld/Straubenhardt und Neuenbürg/Straubenhardt im Wege der Notmaßnahme“. Oder in anderen Worten: die Interimsvergabe für die Zeit vom 5. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 im Wege eines so genannten Miniwettbewerbs.

Hintergrund der kurzfristig anberaumten Sitzung ist der Vergaberechtsstreit mit dem Busunternehmen Müller-Reisen vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, der in der vergangenen Woche mündlich verhandelt worden war. Dabei geht es um die Frage, ob die drei Aufgabenträger – der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Calw – die Linien, die Müller-Reisen zunächst eigenwirtschaftlich betrieben und im Frühjahr wieder abgegeben hatte, zu Recht an zwei andere Busunternehmen vergeben haben, ohne Müller-Reisen zu berücksichtigen.

„Für den Fall, dass das Oberlandesgericht im Laufe dieser Woche die Entscheidung der Vergabekammer im Ergebnis bestätigen sollte, haben wir Vorsorge getroffen“, berichtet der Erste Landesbeamte und ÖPNV-Dezernent des Enzkreises, Wolfgang Herz. „Um handlungsfähig zu bleiben und die unterbrechungsfreie Bedienung der Buslinien sicherzustellen, haben wir in den vergangenen Tagen alle im Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis beteiligten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Falls der Ausschuss also grünes Licht gibt, würde diese Vergabe dann vom 5. Dezember dieses Jahres bis zum 31. Januar 2021 gelten“, umreißt Herz das geplante Vorgehen.

Zeitnah müsse dann ein zweites Vergabeverfahren für die Übergangszeit bis Dezember 2022, wo ein regelhafter Fahrplanwechsel vorgesehen ist, in die Wege geleitet werden. Daran anschließen würde sich ein europaweites Vergabeverfahren für den Zeitraum Dezember 2022 bis Dezember 2030. Doch zunächst steht am Freitag die Entscheidung über die Interimsvergabe durch den Umwelt- und Verkehrsausschuss an – immer vorausgesetzt, dass das Gericht gegen den Enzkreis entscheidet.