
Kliniken auf Intensivstation. Symbolfoto: infopress24.de
KREIS BÖBLINGEN, 14.05.2026 (rsr/pm) – Mit einem gemeinsamen Brandbrief wenden sich Böblingens Landrat Roland Bernhard und Alexander Schmidtke, Geschäftsführer des Klinikverbund Südwest, gegen den aktuellen Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
In dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten Jasmina Hostert und Marc Biadacz warnen beide vor erheblichen Folgen für die stationäre Gesundheitsversorgung im Landkreis Böblingen und darüber hinaus.
Bernhard bezeichnet den Gesetzentwurf als „Desaster“ und sieht die kommunale Trägerschaft vieler Kliniken gefährdet. Nach Auffassung von Landrat und Klinikgeschäftsführer würden die finanziellen Defizite der Gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Gesetz einseitig auf die Krankenhäuser und damit auf die Landkreise verlagert. In ihrem Schreiben sprechen sie von einem „gesetzlich verordneten Abbauprogramm“, das die medizinische Versorgung massiv gefährde und Kliniken in eine „irreparable Schieflage“ bringen könne.
Zwar erkennen Bernhard und Schmidtke die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Gesundheitssystems ausdrücklich an. Den vorliegenden Entwurf lehnen sie jedoch entschieden ab. Die Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser liege bei Bund und Ländern und nicht bei den Kreisen. Allein die baden-württembergischen Landkreise müssten ihren Kliniken im laufenden Jahr mehr als 820 Millionen Euro zuschießen.
Für den Landkreis Böblingen sieht Bernhard erhebliche finanzielle Risiken. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, rücke ein rechtmäßiger Kreishaushalt in weite Ferne, da die hohen Defizite nicht mehr ausgeglichen werden könnten.
Besonders kritisch bewerten Bernhard und Schmidtke, dass nach ihrer Darstellung gerade reformorientierte Klinikverbünde zusätzlich belastet würden. Der Klinikverbund Südwest befinde sich nach eigenen Angaben mitten in einer Restrukturierung und habe mit der Medizinkonzeption 2030 bereits die Voraussetzungen geschaffen, um bis zum Jahr 2030 eine schwarze Null zu erreichen. Damit erfülle der Verbund nach eigener Darstellung schon heute wesentliche Vorgaben der geplanten Krankenhausreform. Gleichzeitig werde dem Verbund durch das geplante Gesetz die wirtschaftliche Grundlage entzogen.
Der Klinikverbund Südwest beschäftigt nach eigenen Angaben knapp 6000 Mitarbeiter und versorgt rund 550.000 Menschen. In dem Schreiben werden konkrete Folgen des Gesetzes beschrieben. Unter anderem verweisen Bernhard und Schmidtke auf Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, wonach zur Kompensation der Belastungen etwa zehn Prozent des Personals abgebaut werden müssten. Zudem warnen sie vor einer erheblichen Lücke in der pflegerischen und medizinischen Versorgung.
Kritisiert wird außerdem, dass Bund und Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht ausreichend nachkämen. Dadurch seien kommunale Träger gezwungen, staatlich festgelegte Aufgaben über die Kreishaushalte mitzufinanzieren. Dies stelle eine unzulässige Belastung der kommunalen Ebene dar.
In ihrem Appell fordern Bernhard und Schmidtke deshalb einen Stopp des Gesetzentwurfs. Reformen im Gesundheitswesen seien notwendig, müssten jedoch tragfähig ausgestaltet werden. Gefordert werde eine Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Stabilität schaffe, ohne die kommunale Daseinsvorsorge zu gefährden. Ebenso brauche es eine Krankenhausreform, die Qualität sichere, ohne Kliniken finanziell zu überfordern.
Abschließend verweisen beide auf die Verantwortung der Politik vor Ort. Die Entscheidungen des Bundestags müssten in den Kommunen politisch, finanziell und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden. Kommunale Kliniken seien auf die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der Fläche ausgerichtet und nicht auf Gewinnmaximierung. Gerade deshalb sei es notwendig, frühzeitig Alarm zu schlagen, wenn die Bundesgesetzgebung diese Aufgabe gefährde.
