
Blick in die Kita des Kinderbildungszentrum Steinegg. Archivfoto: Georg Kost
NEUHAUSEN, 13.08.2026 (rsr) – Die Kinderbetreuungsgebühren werden ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 neu festgesetzt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Neufassung der Kinderbetreuungsgebührensatzung beschlossen. Die Erhöhung fällt dabei mit drei Prozent deutlich geringer aus als ursprünglich vorgesehen. Hintergrund sind insbesondere die zum 1. September deutlich steigenden Kosten für das Mittagessen in Krippe und Ganztagesbetreuung.
Bereits 2020 hatte der Gemeinderat grundsätzlich beschlossen, die Gebühren schrittweise an die von den Kirchen und kommunalen Landesverbänden empfohlenen Sätze anzupassen. Diese orientieren sich an einem angestrebten Kostendeckungsgrad von 20 Prozent. Auf Antrag des Elternbeirats wurde die Umsetzung damals auf drei Stufen verteilt. Seit dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden die Gebühren entsprechend den Empfehlungen für das jeweils vorangegangene Kindergartenjahr festgesetzt.
Nach dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung sollten die empfohlenen Gebührensätze künftig regelmäßig übernommen werden. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 hätte dies eine Erhöhung um rund 7,3 Prozent bedeutet. Für die darauffolgenden Jahre waren weitere Anpassungen von etwa 4,5 Prozent für 2027/2028 und rund vier Prozent für 2028/2029 vorgesehen.
Von diesem Vorgehen wich der Gemeinderat nun jedoch ab. Ausschlaggebend sind unter anderem die erheblich steigenden Kosten für das Mittagessen. Zum 1. September 2026 erhöhen sich die Aufwendungen für die Verpflegung der Kinder in der Krippe und der Ganztagesbetreuung nahezu auf das Doppelte. Um die zusätzlichen Belastungen für die Familien nicht durch eine weitere deutliche Erhöhung der Betreuungsgebühren zu verstärken, soll die Gebührenanpassung im kommenden Kindergartenjahr auf drei Prozent begrenzt werden.
Der Jugend- und Sozialausschuss hatte sich zuvor ausführlich mit der Neufassung beschäftigt und dem Gemeinderat einstimmig eine entsprechende Empfehlung vorgelegt. Nach kurzer Aussprache folgte das Gremium dieser Empfehlung und beschloss die neue Kinderbetreuungsgebührensatzung. Die Entscheidung fiel mit 17 Ja-Stimmen bei vier Enthaltungen.
Neu geregelt wird zugleich die finanzielle Grundlage für den Waldkindergarten Wurzelkinder. Die Gemeinde hatte bereits Ende 2024 beschlossen, die Einrichtung mit insgesamt 90 Prozent der laufenden Betriebsausgaben zu fördern. Grundlage waren dabei ein gesetzlicher Zuschuss von 63 Prozent und ein freiwilliger Zuschuss von weiteren 27 Prozent. Voraussetzung war unter anderem, dass der Waldkindergarten Elternbeiträge erhebt, die sich an den Gebühren der kommunalen Einrichtungen orientieren.
Genau diese Vergleichbarkeit erwies sich in der Praxis als schwierig. Die Gebührenstrukturen der Einrichtungen unterscheiden sich, zudem gelten im Waldkindergarten andere Betreuungszeiten. Der Waldkindergarten Wurzelkinder verlangt derzeit für das erste Kind 150 Euro monatlich, für ein weiteres gleichzeitig betreutes Geschwisterkind 92 Euro. Zum neuen Kindergartenjahr sollen die Beiträge auf 175 beziehungsweise 118 Euro steigen. Hinzu kommt ein Jahresbeitrag von 50 Euro für Vereinsmitglieder.
Mit dem neuen Vertrag soll deshalb eine klarere Grundlage geschaffen werden. Künftig soll der Verein angemessene Elternbeiträge für die angebotene Betreuungsform erheben. Gleichzeitig wird die Gemeindeförderung neu aufgeteilt. Ab dem 1. Januar 2027 soll sie aus dem gesetzlichen Mindestzuschuss von 63 Prozent und einem freiwilligen Zuschuss von 17 Prozent der Betriebsausgaben bestehen. Damit wird auch beim Waldkindergarten eine Finanzierung angestrebt, bei der 20 Prozent der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden.
Zusätzlich wird im Vertrag geregelt, dass die Personalausgaben für die gesetzlich vorgesehene Leitungszeit im festgelegten Mindestumfang vollständig erstattet werden. Diese Erstattung ist bereits im freiwilligen Zuschuss enthalten. Der neue Vertrag soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Größenordnung der kommunalen Unterstützung zeigt sich an den Zahlen des Jahres 2025: Der Waldkindergarten hatte Betriebsausgaben von rund 177.188 Euro. Bei einer Förderung von 90 Prozent ergab sich daraus ein Zuschuss der Gemeinde von rund 159.469 Euro. Einschließlich der zusätzlichen Erstattung für die Leitungszeit von rund 13.029 Euro belief sich die Unterstützung insgesamt auf rund 172.498 Euro.
(Der Artikel wurde aufgrund eines Fehlers im Nachgang nochmals überarbeitet – Anmerkung der Redaktion. Wir bitten das zu entschuldigen.)
