Jugendschutz im Weihnachtstrubel

Haus des Jugendrechts und Stadt führen Testkäufe durch

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

PFORZHEIM, 20.12.2023 (pm) – In den letzten Tagen führten drei Teams vom Haus des Jugendrechts und des Amts für öffentliche Ordnung der Stadt Pforzheim zusammen mit mehreren 16-jährigen Jugendlichen eine Reihe von Testkäufen durch. Ziel der Aktion war es, sicherzustellen, dass Minderjährigen kein Zugang zu branntweinhaltigen Getränken oder Tabakwaren gewährt wird. Die Käufe erstreckten sich auf eine Vielzahl von Verkaufsstellen in der Innen- und Nordstadt sowie in Brötzingen und auf dem Weihnachtsmarkt.

Die Jugendlichen haben in insgesamt 36 Verkaufsstellen – Kioske, Tabakläden, Lebensmittelmärkte und Glühweinstände – versucht, an hochprozentigen Alkohol, Glühwein „mit Schuss“ oder an Tabakwaren zu kommen. Ein besonderer Schwerpunkt der diesjährigen Aktion waren sogenannte „Vapes“, eine bei Heranwachsenden besonders beliebte E-Zigarette, bei der eine elektrisch beheizte Wendel eine Flüssigkeit zum Verdampfen bringt. Auch sie unterliegt wie Tabakwaren dem Jugendschutzgesetz und darf nicht an Minderjährige verkauft werden.

Symbolfoto infopress24.de

In etwa der Hälfte der Fälle hat das Verkaufspersonal richtig reagiert und nach Alter oder Ausweis der Jugendlichen gefragt. Die Testkäuferinnen und Testkäufer antworteten wahrheitsgemäß mit ihrem tatsächlichen Alter und der Verkauf wurde folgerichtig abgelehnt. Allerdings wurden auch in fast 50 Prozent der Fälle branntweinhaltige Getränke, Tabakwaren oder die beliebten „Vapes“ ohne weitere Prüfung verkauft. Die Beamtinnen und Beamten wiesen das Verkaufspersonal dann auf die Verstöße hin, machten sie nochmals auf die Regelungen zum Jugendschutz aufmerksam und machten den jeweiligen Verkauf rückgängig.
Die Verkäuferinnen und Verkäufer zeigten sich fast durchgängig einsichtig.

Es zeigt sich immer wieder, dass das Verkaufspersonal intensiv geschult ist oder die Kassen in den Läden exakte Hinweise auf Verkaufsverbote und Altersgrenzen anzeigen. Vor allem bei den großen Handelsketten leuchten Warnhinweise an den Kassen auf, die den Altersabgleich erheblich erleichtern. Immer wieder wurden diese Bestimmungen und Warnhinweise bei den Verkäufen jedoch nicht beachtet.

Die Aktion zeigte Wirkung, auch über die kontrollierten Stellen hinaus: Bereits am zweiten Tag waren deutlich weniger Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zu verzeichnen. Das Haus des Jugendrechts und das Amt für öffentliche Ordnung werden daher auch weiterhin Testkäufe durchführen.