Jugendamt Enzkreis nimmt in 34 Fällen Kinder und Jugendliche in Obhut

bei Georg Kost

Das Jugendamt Enzkreis hat im vergangenen Jahr 34 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Foto: LRA Enzkreis/Adobe Stock

ENZKREIS, 04.03.2022 (enz) –  Das Jugendamt Enzkreis hat im vergangenen Jahr 34 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, in den vier Jahren davor bewegte sich ihre Zahl zwischen 20 und 60. „Junge Menschen von ihren Eltern zu trennen, ist immer das äußerste Mittel, die Ultima Ratio“, sagen Sozialdezernentin Katja Kreeb und Jugendamtsleiter Wolfgang Schwaab. Den Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienst falle dieser Schritt nie leicht.
Kreeb: „Es ist immer ein Balanceakt. Ziel ist es, die Minderjährigen zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen. Dabei hat das Wohl des Kindes oberste Priorität.“ Wie Schwaab erläutert, bedeutet „Inobhutnahme“ die vorübergehende Aufnahme und Unterbringung zum Beispiel bei einer geeigneten Person, in einer Bereitschaftspflegefamilie, in einer Einrichtung (Kinder- und Jugendnotdienst) oder in einer anderen betreuten Wohnform.

Nach dem Gesetz gibt es drei Konstellationen, in denen das Jugendamt berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen: Wenn der junge Mensch selbst um Obhut bittet, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert oder wenn ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.

„Wir erhielten im vergangenen Jahr 146 Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen. Sie kamen von Nachbarn, Bekannten, Kinderärzten, Schulen und Kindertagesstätten, die aufmerksam waren und uns auf den Plan riefen“, berichtet Jugendhilfeplaner Paul Renner. Viele Kinder und Jugendliche würden aber auch von sich aus auf die Behörde zukommen. „In jedem einzelnen Fall waren wir vor Ort und nahmen eine individuelle Einschätzung vor. In 34 Fällen führte dies dazu, dass wir die Kinder oder Jugendlichen in Obhut nahmen.“

In solchen Fällen leiden die jungen Betroffenen oft unter akuten Gefahren. Sie erleben schwere Konflikte in der Familie, Misshandlungen, sexuelle Gewalt. „Dann ist die Inobhutnahme der letzte Ausweg, gewissermaßen der Rettungsring, den das Jugendamt werfen muss“, beschreibt Schwaab die Aufgabe der Behörde. „Und eine solche Entscheidung kann natürlich nicht am Schreibtisch fallen: Die Kolleginnen und Kollegen gehen raus, machen Hausbesuche, suchen den persönlichen Kontakt, immer mit dem Ziel, sich ein genaues Bild zu verschaffen.“

Wenn es darum geht, ein Kind aus einer Familie heraus in Obhut zu nehmen, um es zu schützen, dann kann dies laut Christopher-Tom Reimann, dem stellvertretenden Jugendamtsleiter, in Einzelfällen auch ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten erfolgen. Das Jugendamt sei dann verpflichtet, das Familiengericht einzuschalten; das habe dann das letzte Wort und entscheide, was für das Wohl des Kindes richtig und notwendig ist. In vielen solcher Fälle seien es Bereitschaftspflegefamilien, die Kinder in dieser großen Not aufnehmen, ihnen Sicherheit und Geborgenheit bieten. Sie schaffen den Raum dafür, dass Eltern, Jugendamt und andere Helfer gemeinsam und möglichst schnell die Voraussetzungen dafür schaffen können, dass die Kinder – sofern möglich – wieder zu ihrer Familie zurückkehren können. „Erfreulich ist, dass uns dies bei ungefähr der Hälfte der untergebrachten Kinder innerhalb weniger Wochen gelungen ist“, berichtet Reimann. Oft würden den Eltern dann ambulante Hilfen wie beispielsweise Sozialpädagogische Familienhilfe angeboten, um ihre Lebenssituation zu verbessern und im Idealfall nachhaltig zu stabilisieren. Für Kinder und Jugendliche, für die eine Rückkehr in ihre Familie nicht in Betracht kommt, erarbeiten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst möglichst gemeinsam mit den Eltern und den jungen Menschen andere Perspektiven – zum Beispiel die dauerhafte Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einer Jugend-Wohngruppe.

„Kinder oder Jugendliche in Obhut zu nehmen, bedeutet immer auch, sie aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld herauszuholen. Damit sind oft auch menschliche Tragödien verbunden. So gesehen ist jeder Fall eigentlich ein Fall zu viel“, wie Schwaab abschließend betont. Deshalb liege ein Schwerpunkt der Arbeit des Jugendamtes auch auf der Prävention: „Wir bieten eine Fülle von Hilfen für belastete Familien an, um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Krisenmanagement heißt die Lösung – und zwar bevor die Situation eskaliert.“