Höhere Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter

Erhöhung der SR-Spesen kommt zur Saison 2024/25

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

KARLSRUHE, 28.02.2024 (pm) – Die drei baden-württembergischen Fußballverbände bfv, wfv und SBFV haben beschlossen, zur kommenden Spielzeit 2024/25 die Aufwandsentschädigungen für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zu erhöhen.
Die Steigerungen unterscheiden sich in den verschiedenen Spielklassen und liegen im Durchschnitt bei 18 Prozent gegenüber den letzten Anpassungen zur Saison 2019/20.

Nachdem sich der allgemeine Verbraucher-Preisindex zwischen Juli 2019 und Oktober 2023 um rund 17 Prozent erhöht hat, bestand Handlungsbedarf.
Die geänderten Aufwandsentschädigungen seien aber auch als Zeichen der Wertschätzung an die Unparteiischen zu sehen, die unter teils herausfordernden Bedingungen einen geordneten Spielbetrieb erst ermöglichen. Zugleich halten sich die Anpassungen in einem Rahmen, der die Vereine, die in gleicher Weise von der allgemeinen Preisentwicklung betroffen sind, nicht überfordert, heißt es in einer Mitteilug des bfv.

Weiterhin hat der Badische, der Südbadische und der Württembergische Fußballverband beschlossen, künftig im dreijährigen Rhythmus zu prüfen, ob angesichts der allgemeinen Preisentwicklung oder vor dem Hintergrund sonstiger Entwicklungen eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen angezeigt ist.

Mit den einheitlichen Beschlüssen der drei Verbände gelten weiterhin für alle Fußballvereine in Baden-Württemberg gleiche Bedingungen. Im bundesweiten Vergleich liegt die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter damit im obersten Bereich.

Rüdiger Heiß, bfv-Vizepräsident Spielbetrieb: „Die Erhöhung der Spesensätze ist ein wichtiges Zeichen an unsere Unparteiischen. Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht selbstverständlich, sich im Amateurbereich als Schiri zu engagieren. Wir sehen uns in der Pflicht, die passenden Rahmenbedingungen für dieses ehrenamtliche Engagement zu schaffen. Es ist ein wichtiges Signal der Geschlossenheit, dass wir das in Baden-Württemberg gemeinsam mit den anderen beiden Landesverbänden beschließen konnten.“
Die neuen Sätze im Einzelnen