
Haftbefehl nach Angriff am Schloßberg. Symbolfoto: infopress24.de
PFORZHEIM, 17.02.2026 (pol) – Nach der gewalttätigen Auseinandersetzung in der Pforzheim Innenstadt Ende Januar haben die Ermittlungen der Kriminalpolizei neue Erkenntnisse erbracht. Ein 19-jähriger Tatverdächtiger befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. Gegen ihn besteht der Verdacht des versuchten Mordes.
Wie bereits berichtet, kam es am 24. Januar 2026 zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen im Bereich Schloßberg/Bahnhofplatz. Im Verlauf der Attacke wurde eine Person durch einen Steinwurf lebensgefährlich verletzt.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führten zur Identifizierung von vier mutmaßlichen Tatverdächtigen im Alter zwischen 18 und 20 Jahren. Am 12. Februar vollstreckten Ermittler fünf Durchsuchungsbeschlüsse und stellten umfangreiche Beweismittel sicher. Der 19-jährige Hauptverdächtige wurde zunächst nicht angetroffen, stellte sich jedoch kurze Zeit später selbst bei der Polizei.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, erließ der Haftrichter des Amtsgericht Pforzheim Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes sowie Wiederholungsgefahr. Der Beschluss wurde am vergangen Donnerstagnachmittag in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte deutscher Staatsangehörigkeit befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Die weiteren Ermittlungen des Kriminalkommissariats Pforzheim, insbesondere zu den Hintergründen der Tat und zur Rolle der weiteren Beteiligten, dauern an.
Hintergrund der Erstmeldung:
In der Nacht auf Samstag, 16. Januar 2026, war es gegen 2.10 Uhr vor einer Bar an der Ecke Bahnhofplatz/Schloßberg zunächst zu einem verbalen Streit zwischen zwei Gruppen gekommen. In der Folge wurden ein 19-Jähriger und ein 20-Jähriger von mehreren Angreifern geschlagen und getreten. Einer der Männer erlitt schwere Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden, der zweite wurde leicht verletzt vor Ort versorgt. Die Täter flüchteten in Richtung Schlosspark; eine sofort eingeleitete Fahndung blieb zunächst ohne Erfolg.
