
Das Bosch Areal Rutesheim. Foto: Stadt Rutesheim
RUTESHEIM, 13.08.2025 (pm) – Die Stadt Rutesheim schreibt ab Freitag, 15. August, vier Bauplätze für Doppelhaushälften im Bosch-Areal aus. Die Vergabekriterien wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Juli beschlossen und spiegeln den Wunsch der Stadtverwaltung und des Gemeinderats, den Erwerb gezielt Rutesheimer Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen wider. Die Bewerbung um einen der Bauplätze ist bis 2. Oktober über das Internetportal https://www.baupilot.com/rutesheim möglich.
„Wir möchten mit der Erschließung und dem Verkauf von gemeindeeigenen Wohnbauplätzen den privaten Wohnungsbau fördern und möglichst vielen jungen Familien die Verwirklichung des Wunsches nach der Errichtung eines Eigenheims ermöglichen“, so Bürgermeisterin Susanne Widmaier. Wichtig ist der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat zudem, dass vorwiegend ortsansässige Bürgerinnen und Bürger diese Chance erhalten.
Grundlegende Voraussetzungen
Die Bauplätze werden im Losverfahren vergeben, allerdings gibt es Einschränkungen dafür, wer sich für einen der Bauplätze bewerben kann. Angenommen werden Bewerbungen von
- Personen, die am 21. Juli 2025 ihren Hauptwohnsitz in Rutesheim hatten,
- Personen, die am 21. Juli 2025 sozialversicherungspflichtig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden in Rutesheim arbeiten, sowie
- Personen, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Rutesheim gewohnt haben.
Abweichend von der Vorlage DS25/080 hat der Gemeinderat beschlossen, dass Personen, die in der Vergangenheit mindestens fünf Jahre ununterbrochen sozialversicherungspflichtig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden in Rutesheim gearbeitet haben, nicht zur Auslosung zugelassen werden. Bewerber müssen sich entscheiden auf welchen der vier Bauplätze Sie sich bewerben. Zugelassen ist die Bewerbung um einen bestimmten Bauplatz. So dass es bei der Auslosung vier getrennte Lostrommeln geben wird.

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Ausschlusskriterien
Reichen eine Person oder eine Personengemeinschaft mehr als eine Bewerbung ein, werden alle Bewerbungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Von der Vergabe eines Bauplatzes ausgeschlossen werden zudem Bewerber, die bereits Eigentümer eines Wohngebäudes, einer Eigentumswohnung oder eines Wohnbauplatzes sind.
Ausgenommen sind davon Bewerber, die ihre Immobilie zur Finanzierung des Bauvorhabens einsetzen, indem sie sich vertraglich dazu verpflichten, ihre Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu veräußern. Diese Regel wird eng ausgelegt, das heißt, der Verkauf wird auch dann gefordert, wenn widrige Umstände vorliegen.
Ebenfalls von der Vergabe der Grundstücke ausgeschlossen sind Personen, die bereits bei früheren Ausschreibungen von städtischen Baugrundstücken einen Bauplatz zugeteilt bekommen und gekauft haben.
Bewerber verpflichten sich unter anderem im Kaufvertrag, innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags ein Wohngebäude auf dem Bauplatz zu errichten und dies selbst zu beziehen.
Sondervergabekriterien
Zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung werden Ärzte, die eine Arztpraxis mit Kassenzulassung im Stadtgebiet der Stadt Rutesheim eröffnen oder übernehmen, vorrangig berücksichtigt. Von dieser Regel ausgeschlossen werden Zahnärzte, weil für sie Niederlassungsfreiheit gilt und die Versorgung in Rutesheim gut ist.
So bewerben Sie sich
Die Bewerbung auf eines der Wohnbaugrundstücke ist in der Zeit vom 15. August 2025 bis einschließlich 2. Oktober 2025 möglich. Die Bewerbung muss mit allen erforderlichen Nachweisen bis zum Ende der Bewerbungsfrist über die Internetseite der Firma Baupilot – www.baupilot.com – eingereicht sein. Bewerber, die nachweislich keine Möglichkeit haben, sich online zu bewerben, können sich bis spätestens eine Woche vor Bewerbungsschluss bei der Kämmerei melden. Die Grundstücke werden in einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats oder des Verwaltungsausschusses unter den Bewerbern ausgelost.
Rechtliche Hinweise:
Die Vergabekriterien begründen keinen Rechtsanspruch. Die Stadt Rutesheim behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen von diesen Vergabekriterien zuzulassen. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Stadt Rutesheim und den Bauplatzbewerbern werden ausschließlich durch die abzuschließenden Grundstückskaufverträge geregelt.