Geflügelpest erreicht Leonberg

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

LEONBERG, 24.01,2023 (pm) – Erst vor wenigen Tagen hatte das Landratsamt Böblingen auf die erhöhte Gefahr der Geflügelpest hingewiesen – schon ist es eingetroffen. In Leonberg gibt es einen bestätigten Ausbruch der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, bei einer Graugans am Stadtsee. Solange es bei diesem einem bestätigten Fall bleibt, verzichtet das Landratsamt nach durchgeführter Risikoanalyse derzeit auf ein Aufstallungsgebot, appelliert aber an alle Halter von Nutzgeflügel, dies freiwillig zu tun. Sollte sich das Geschehen dynamisch entwickeln, sprich weitere Tiere mit dem Virus der Geflügelpest entdeckt werden, wird das Landratsamt weitergehende Maßnahmen erlassen müssen.

Der Landkreis Böblingen fordert alle Geflügelhalter in Leonberg, aber auch im gesamten Landkreis auf, penibel auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um einen Eintrag in die Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern.

Damit das Seuchengeschehen nicht auf Nutzgeflügel übergreift, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung erlassen, die für jeden Geflügelhalter in Baden-Württemberg gilt, egal wie wenige Tiere er im Bestand hat. Auch Kleinsthaltungen mit nur sehr wenigen Hühnern, Gänsen und Enten sind betroffen.

Alle Geflügelhalter sind angehalten, penibel auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um einen Eintrag in die Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern.
Die genauen Bestimmungen der Allgemeinverfügung gibt es auf der Homepage des Veterinäramtes (www.lrabb.de/Veterinaerdienst) und der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/)
Allgemeine Informationen zur Geflügelpest, die aktuelle Risikoeinschätzung, sowie Anleitungen für Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinsthaltungen finden sich auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de)

Weiterhin sind alle Geflügelhalter aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt zu registrieren, sofern nicht bereits geschehen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet ihre Geflügelhaltung anzumelden.

Formulare gibt es ebenfalls auf der Homepage des Veterinäramtes oder können angefordert werden unter 07031/663-1468 oder veterinaer-lebensmittel@lrabb.de

Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, ist eine in den meisten Fällen tödlich verlaufende Virus-Erkrankung für eine Vielzahl an Vogelarten. Wo sie auftritt, muss sie von Amts wegen mit rigiden Mitteln bekämpft werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Eine Gefährdung der Gesundheit für Menschen durch die Vogelgrippe besteht derzeit nicht.