Flüchtlings-Unterbringung im Enzkreis

Bezug voraussichtlich im Mai  

bei Georg Kost

Symbolfoto Wohncontainer  Foto: Alego GmbH

ENZKREIS/ILLINGEN, 04.02.2023 (enz) – Die Gemeinde Illingen hat dem Enzkreis angeboten, die Containeranlage, die sich bereits im Bau befindet, ganz oder zum Teil anzumieten. „Eigentlich waren die Wohncontainer für unsere eigene Anschluss-Unterbringung vorgesehen, aber der Enzkreis hat aktuell den größeren Bedarf“, sagt Bürgermeister Armin Pioch. Die Gemeinde Illingen ist ihrer Aufnahme-Verpflichtung bislang vollumfänglich nachgekommen.

„In der Illinger Anlage können etwa 50 Menschen untergebracht werden“, sagt der zuständige Dezernent Holger Nickel.  Vorgesehen ist eine Anlage mit Wohnungsinfrastruktur. „Die Unterbringung und Betreuung der geflüchteten Menschen können Landkreis und Gemeinden nur im Schulterschluss schaffen“, sagt Bürgermeister Armin Pioch. „Durch die mittelfristige Vermietung können wir dazu beitragen, dass bei uns auf absehbare Zeit keine Hallen belegt werden müssen. Damit verschaffen wir auch den anderen Gemeinden im Enzkreis etwas Luft.“ Pioch dankt in diesem Zusammenhang den Ehrenamtlichen, die sich in die Betreuung geflüchteter Menschen einbringen.

Als weitere Unterkunft plant der Enzkreis eine Wohnanlage in Modulbauweise aus Holz in Knittlingen. „Für die dann vier neuen Standorte im Enzkreis sind wir sehr dankbar. Für den Bedarf an Vorläufiger Unterbringung des Enzkreises reichen sie aber voraussichtlich nicht aus“, erklärt Holger Nickel. „Wir sind daher mit den Gemeinden im Kreis weiterhin im engen Kontakt und bemühen uns gemeinsam, weitere geeignete Plätze zu finden.“

Der Kreis selbst verfügt über keine eigenen Flächen, weshalb man auf entsprechende Angebote angewiesen sei. Infrage kommen laut Nickel beispielsweise derzeit nicht genutzte Firmen- und Verwaltungsgebäude oder Flächen, die für das Aufstellen von Containern geeignet sind.

Die Wohnanlagen in Maulbronn, Niefern-Vorort, Illingen und Knittlingen sind für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen. Die Plätze werden jedoch auf die Anschluss-Unterbringung angerechnet, in die geflüchtete Menschen spätestens nach zwei Jahren wechseln und für die die Gemeinden zuständig sind.