Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten Unterstützung

Rund 17,4 Millionen Euro Fördersumme bereitgestellt

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

KARLSRUHE, 01.07.2023 (pm) – Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten in diesem Jahr rund 14,8 Millionen Euro an Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,6 Millionen Euro als Pauschalförderung. Auch im Jahr 2023 liegen die Investitionsschwerpunkte in der Beschaffung neuer Fahrzeuge und in Baumaßnahmen der Feuerwehren.
„Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe leisten Großartiges! Die Feuerwehrleute stehen rund um die Uhr bereit, um in allen erdenklichen Notlagen Hilfe zu leisten. Vor diesem Hintergrund freut es mich sehr, dass alle beantragten Maßnahmen gefördert werden können und so die Feuerwehren im Regierungsbezirk nachhaltig gestärkt werden“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.

Die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist Aufgabe der Kommunen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Feuerwehrförderung die Kommunen bei der Umsetzung dieser Aufgabe mit finanziellen Mitteln.
Im aktuellen Haushaltsjahr kann das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bewilligungsstelle Investitionsmaßnahmen der Stadt- und Landkreise mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 6.522.288 Euro fördern. Für Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden ist die zuständige Bewilligungsstelle das jeweilige Landratsamt. Die Verteilung und Zuweisung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt durch das Regierungspräsidium auf Grundlage der im Vorfeld mit den Landratsämtern abgestimmten Prioritätenlisten. Nach erfolgter Mittelzuweisung erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden.

Erfreulicherweise können im Regierungsbezirk Karlsruhe alle in diesem Jahr gestellten Zuwendungsanträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, berücksichtigt werden.
Insgesamt erhalten die nachstehend aufgeführten Maßnahmen eine Förderung:
53 Löschfahrzeuge
5 Drehleitern
7 Rüst- und Gerätewagen
8 Einsatzleitwagen
29 Mannschaftstransportwagen
3 Abrollbehälter
8 Wechselladerfahrzeuge
21 Netzersatzanlagen (Stromerzeuger)
1 Hubrettungsbühne TM
601 Ersatzbeschaffung technischer Ausstattung einer zentralen Atemschutzwerkstatt,
2 Schlauchpflegeeinrichtungen
13 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
2 Feuerwehrkräne
1 Alarmierungseinrichtung
299 Digitale Funkgeräte
13 Mehrzweckboote

Kommunen mit einer Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr können im Rahmen der Projektförderung alternativ einen jährlichen Pauschalbetrag von 1.000 Euro für jeden Angehörigen dieser Einsatzabteilung beantragen. Zur Umsetzung von Beschaffungsmaßnahmen erhalten drei Berufsfeuerwehren im Rahmen dieser Projektförderung eine Gesamtförderung von insgesamt 653.000 Euro.

Darüber hinaus beläuft sich die Summe der für jeden Angehörigen der Einsatzabteilungen und der Jugendfeuerwehr gewährten Pauschalförderung sowie der Pauschalförderung der Landkreise in diesem Jahr auf insgesamt 2,6 Millionen Euro. Umfasst sind von dieser pauschalierten Förderung unter anderem Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie für den Betrieb von Werkstätten.

Hintergrundinformationen:
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden für die Feuerwehr und den vorbeugenden Brandschutz zu verwenden. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.