Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

STUTTGART/KARLSRUHE 17.01.2022 (pm) – Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Bis zum Jahr 2033 müssen insgesamt 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

 

 

Weitere Informationen zum vorgezogenen Umtausch von Führerscheinen sowie die jeweiligen Fristen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (www.bmvi.de)