Alte Führerscheine müssen gegen neue getauscht werden

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

CALW/BÖBLINGEN/ENZKREIS/PFORZHEIM, 16.04.2022 (pm) – Wer einen Führerschein besitzt, muss diesen früher oder später umtauschen. Der Zeitpunkt ist im Wesentlichen abhängig vom Jahrgang des Inhabers. Die Übergangsfrist für den Führerscheinpflichtumtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft am 19. Juli 2022 ab. Wer in diesen Jahrgängen geboren wurde, muss sich nun beeilen, um rechtzeitig den Führerschein zu tauschen, denn die Bearbeitungszeit beträgt bis zu zehn Wochen. Am besten spart man sich den Behördengang aufs Landratsamt und stellt den Antrag schriftlich. Ebenfalls sind im Jahr 2022 die Jahrgänge 1959 bis 1964 aufgefordert, ihren Führerschein zu tauschen.

Warum muss ich den Führerschein tauschen?
Laut EU-Vorgaben sind bis zum 19.01.2033 alle Führerscheine auszutauschen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Wer ist davon betroffen?
Es sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, 43 Millionen Führerscheinbesitzer in Deutschland insgesamt. Die Umsetzung erfolgt jedoch nicht in kürzester Zeit, sondern gestaffelt nach Geburtsjahrgängen und nach Ausstellungsjahr des Führerscheins (siehe Tabellen unten).

Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?
Das Dokument Führerschein wird nach der jeweiligen Frist ungültig. Nicht jedoch die Fahrerlaubnis zum Lenken eines Fahrzeugs, man darf also weiterhin Auto fahren. Wer jedoch die Frist verpasst und in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro wegen des Versäumnisses zum Umtausch rechnen.

Was ist beim Umtausch zu beachten?
Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Umtausch nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Die Gültigkeit eines neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Danach muss wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Wie tausche ich meinen alten gegen einen neuen Führerschein?
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes ist zuständig für den Umtausch. Alle erforderlichen Unterlagen können per Post an das Landratsamt oder auch an die Gemeindeverwaltungen gesendet werden. Sollte vorab angefragt werden.

Übersicht der jeweiligen Fristen
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

2 Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Wer einen Führerschein besitzt, dessen Geburtsjahr vor 1953 liegt, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.