CALW, 06.09.2024 (pm) – Das Landratsamt Calw hat das seit 02.09.2024 für Calw-Hirsau, Ernstmühl und betroffene Teilbereiche der Calwer Innenstadt bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 06.09.2024 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Bevor Sie aber das Leitungswasser verwenden, empfehlen wir Ihnen eindringlich, das Wasser so lange laufen zu lassen, bis es kalt, farblos, klar und geruchsneutral aus dem Wasserhahn läuft – vor allem, wenn Sie in der letzten Zeit wenig Wasser entnommen haben. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.