92.400 Euro Fördergeld für Sanierung

bei Georg Kost

Turnhalle der Verbandsschule im Biet. Foto infopress24.de

NEUHAUSEN, 12.05.2019 (pm) – Mit 92.400 Euro fördert das Land die Sanierung der Turnhalle des Schulverbands Neuhausen. Dies teilt die Landtagsabgeordnete Stefanie Seemann (Grüne) in einer Pressemitteilung mit. Darin wird die Förderzusage für die Sanierung der Turnhalle Neuhausen und der Sportanlage Hercynastraße in Pforzheim zugesichert und somit die örtliche Infrastruktur verbessert.
Die Maßnahme kommt Schulen und Vereinen, sowie der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute.

35.000 Euro werden in die Umwandlung eines Tennisplatzes in einen Kunstrasenplatz in der Sportanlage Hercynastraße in Pforzheim investiert. Insgesamt werden im Jahr 2019 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rund 18,4 Millionen Euro unterstützt, teilt die Grüne Abgeordnete Stefanie Seemann mit.

Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. „Die Förderzusage für die beiden Projekte verbessert die Infrastruktur vor Ort und kommt der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute. Die Landesförderung leistet einen entscheidenden Beitrag, unsere Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Davon profitieren insbesondere Schulen und Vereine. Eine gut ausgebaute und in Schuss gehaltene Infrastruktur sichert ein vielfältiges Sportangebot für Jung und Alt und bietet das Potential, das Angebot weiter zu entwickeln“, so Stefanie Seemann.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.