ENZKREIS, 23.01.2026 (enz) – Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises hat nach mehreren bestätigten Fällen von hochpathogener aviärer Influenza, der sogenannten Geflügelpest, eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in Teilen des nördlichen Enzkreises angeordnet. Bei einem Turmfalken, der in der Gemeinde Ölbronn-Dürrn tot aufgefunden wurde, und bei drei toten Silberreihern in der Nähe des Aalkistensees und am Eselbachteich südlich von Knittlingen wurde das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.
