ENZKREIS, 04.07.2026 (enz) – Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen hinterlassen deutliche Spuren in den Fließgewässern des Enzkreises. Das Landratsamt Enzkreis reagiert zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebewesen nun mit einer Rechtsverordnung zur Beschränkung von Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Die Verordnung gilt ab diesem Samstag (4. Juli) und bis zum 15. Oktober für die Bäche, Flüsse und Seen im gesamten Enzkreis.
