LEONBERG, 01.12.2024 (pm) – In Deutschland gelten seit 31. Oktober dieses Jahres strengere Vorschriften im Umgang mit Waffen und Messern. Das geänderte Waffengesetz verbietet das Führen jeglicher Waffen und Messer – unabhängig von der Klingenlänge – auf einer Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen und an bestimmten Orten. Dieses generelle Verbot betrifft unter anderem: Volksfeste, Weihnachtsmärkte und andere öffentliche Vergnügungen, Sportveranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Theater-, Kino-, Disco- und Tanzveranstaltungen, auch wenn Eintrittsgeld erhoben wird.
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Waffenverbot
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PFORZHEIM, 29.11.2024 (pm) – Ende Oktober trat das neue, verschärfte Waffenrecht in Kraft. Mit dieser Verschärfung gilt auf allen öffentlichen Veranstaltungen in Deutschland ein generelles Waffen- und Messerverbot. Somit dürfen auch auf dem am Montag eröffneten Pforzheimer Weihnachts- und Mittelaltermarkt, der als beliebter Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher aus der Region gilt, keinerlei Waffen mitgeführt werden.