KREIS BÖBLINGEN, 25.08.2025 (pm) – Das Amt für Jugend befasst sich bereits seit mehreren Jahren mit jungen Erwachsenen, die nach der stationären Jugendhilfe – etwa aus Wohngruppen, Internaten oder Pflegefamilien – in die Selbständigkeit übergehen. Diese jungen Erwachsenen werden als „Careleaver“ (= Hilfe verlassende) bezeichnet. Die Nachbetreuung junger Menschen nach Verlassen der Jugendhilfe ist gesetzliche Pflichtaufgabe für den Landkreis. Seit Anfang diesen Jahres gibt es die neue Anlaufstelle Leaving Care im Amt für Jugend.
