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Grundsteuer

  • Kulanzzeit nach Ende der Grundsteuerfrist

    bei Georg Kost 2. Februar 2023

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 02.02.2023 (pm) – Am 31. Januar 2023 endete die Abgabefrist der Erklärung für die Grundsteuer B. Alle säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten im Laufe des ersten Quartals 2023 eine Erinnerung vom Finanzamt. Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist am 31. Januar 2023 zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital.

  • Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung

    bei Georg Kost 14. Oktober 2022

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 14.10.2022 (pm) – Die Länder haben die Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung verlängert. Die Erklärungen müssen nun erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.

  • Grundsteuererklärung wird fällig

    bei Georg Kost 6. Oktober 2022

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 06.10.2022 (pm) – Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Wer seine Erklärung bis dahin noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen.

  • Nächste Schritte bei der Grundsteuerreform

    bei Georg Kost 31. März 2022

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 31.03.2022 (pm) – Mit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung geht das Land die nächsten Schritte bei der Grundsteuerreform. Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 können Eigentümer für ihre Grundstücke online die Feststellungserklärung abgeben. Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministerium hat heute eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.

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