BADEN-WÜRTTEMBERG, 02.02.2023 (pm) – Am 31. Januar 2023 endete die Abgabefrist der Erklärung für die Grundsteuer B. Alle säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten im Laufe des ersten Quartals 2023 eine Erinnerung vom Finanzamt. Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist am 31. Januar 2023 zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital.
