STUTTGART, 15.08.2025 (pm) – Im Jahr 2024 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg über 27 000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögenserwerb im Wert von 11,4 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes lag bei über 20 000 Fällen ein positiver steuerlicher Erwerb vor. Dieser belief sich insgesamt auf 6,0 Milliarden Euro und stellte den für die Besteuerung maßgeblichen Wert dar, also nach Abzug verschiedener Befreiungen und gegebenenfalls auch der Hinzurechnung bestimmter Beträge. Der Wert der festgesetzten Steuer betrug 1,2 Milliarden Euro. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) betrug 20,1 Prozent.
