Parkgebühren für Elektrofahrzeuge

Änderungen zum Jahreswechsel

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24de

LEONBERG, 31.12.2025 (pm) – Mit Beginn des Jahres 2026 treten in Leonberg Änderungen bei der Gebührenpflicht für Elektrofahrzeuge in Kraft.
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die bislang geltende Gebührenbefreiung für vollelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) auf bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet.
Hintergrund dieser Änderung ist die aktuell gültige Parkgebührensatzung, in der der Gemeinderat die Gebührenbefreiung ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2025 befristet festgeschrieben hat. Mit Ablauf dieser Frist gilt künftig auch für die genannten Fahrzeugarten die reguläre Parkgebührenpflicht. Das bedeutet: In allen entsprechend ausgewiesenen Parkbereichen ist ab dem 1. Januar 2026 auch von Fahrerinnen und Fahrern von Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen ein gültiger Parkschein zu lösen.

Hinweise an Parkscheinautomaten werden aktualisiert
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es an einzelnen Parkscheinautomaten im Stadtgebiet noch abweichende oder missverständliche Hinweise zur bisherigen Regelung geben kann. Diese Beschilderungen werden derzeit überprüft und schrittweise an die neue Rechtslage angepasst.