NEUHAUSEN, 12.09.2024 (pm) – „Ich freue mich sehr, dass unser Zielabweichungsverfahren erfolgreich war und dadurch die örtliche Nahversorgung unserer Gemeinde für die Zukunft gesichert ist“, so Bürgermeisterin Sabine Wagner am heutigen Donnerstag, womit der Weg für einen Vollsortimenter nunmehr frei sei. Bereits im Januar hatte die Kommune einen Antrag auf Zulassung von Zielabweichungen im Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg (LEP) gestellt.
Dieser Tage wurde seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe dem Anliegen der Gemeinde Neuhausen hinsichtlich der Änderung des Bebauungsplans „West II“ zwecks Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) zugestimmt. Voraussetzung sei jedoch, dass eine Verkaufsfläche von 1.300 Quadratmeter für den Lebensmittelmarkt nicht überschritten werden darf. Flächen für eine etwaige Bäckerei oder ein Bäckereicafé in der Vorkassenzone beziehungsweise im Gebäude des Lebensmittelmarktes sollen auf die Obergrenze von 1.300 Quadratmeter nicht angerechnet werden, heißt es in der Pressemitteilung der Gemeinde Neuhausen.
In einem nächsten Schritt soll nun ein Aufstellungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „West II“ erfolgen.
Zudem werden die Vollsortimenter, die bereits Interesse bekundet haben (Edeka & Rewe), angeschrieben und um Vorstellung ihrer jeweiligen Konzepte gebeten.
Dies soll voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 26. November 2024 erfolgen.
Weitere Bewerber haben noch bis spätestens zum 15. Oktober 2024 Zeit, per E-Mail an mail@neuhausen-enzkreis.de ihr Interesse zu bekunden, so die Rathausmitteilung.