WEIL DER STADT, 26.12.2022 (pm) – Nach dem Sprengstoffrecht, insbesondere der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ (1. SprengV) ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (aller Klassen – hierunter fällt auch das „normale“ Silvesterfeuerwerk) in unmittelbarer Nähe zu Reet- und Fachwerkhäusern verboten.