KREIS CALW, 09.04.2025 (pm) – Die bisherige Sammlung im Landkreis Calw erfüllt die Anforderungen der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, die seit dem 01. Januar 2025 eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vorsieht. In die Altkleidercontainer dürfen weiterhin nur saubere, trockene gebrauchsfähige Alttextilien eingeworfen werden. Probleme bereiten steigende Restabfallmengen.