Hitzeschutz hat Vorrang

Verband setzt sämtliche Fußballspiele am Wochenende ab

bei Georg Kost

Symbolfoto: Georg Kost

STUTTGART, 26.06.206 /pm/rsr) – Angesichts der angekündigten Extremhitze und einer offiziellen Hitzeschutzwarnung hat der Württembergische Fußballverband (wfv) weitreichende Konsequenzen gezogen. Zum Schutz von Spielerinnen und Spielern, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern sowie aller weiteren Beteiligten werden am kommenden Wochenende verbandsweit sämtliche Meisterschafts-, Freundschafts- und Turnierspiele abgesagt.

Für den Südwesten Deutschlands prognostizieren die Wetterdienste in den kommenden Tagen außergewöhnlich hohe Temperaturen sowie sehr hohe UV-Belastungen. Der Deutsche Wetterdienst hat eine Hitzeschutzwarnung der Stufe 2 herausgegeben und empfiehlt dringend, körperliche Anstrengungen während der heißesten Tageszeiten zu vermeiden. Auch die DFB-Kommission Sportmedizin rät dazu, bei Temperaturen ab 35 Grad Celsius auf die Austragung von Fußballspielen zu verzichten. Ab 40 Grad Celsius sollten Trainingseinheiten und Spiele grundsätzlich unterbleiben.

Vor diesem Hintergrund hat der Württembergische Fußballverband entschieden, sämtliche für das kommende Wochenende angesetzten Meisterschaftsspiele aller Alters- und Leistungsklassen sowie alle Freundschaftsspiele abzusetzen.

Darüber hinaus werden bereits erteilte Genehmigungen für private Turniere widerrufen. Ebenso entfallen die hierfür vorgesehenen Schiedsrichter-Ansetzungen. Für nicht genehmigungspflichtige Veranstaltungen mit Fußballcharakter spricht der Verband die ausdrückliche Empfehlung aus, ebenfalls eine Absage oder Verschiebung zu prüfen.

Die für Auf- und Abstiegsentscheidungen relevanten Meisterschaftsspiele sollen bei geeigneter Witterung im Laufe der kommenden Woche nachgeholt werden. Die betroffenen Vereine werden gebeten, sich hierzu mit den zuständigen Staffelleitungen abzustimmen. Alle übrigen Begegnungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch einer beteiligten Mannschaft neu angesetzt. Nichtantritte bleiben in diesen Fällen ohne sportrechtliche Konsequenzen.

Im Zusammenhang mit den durch die Spielabsagen entstehenden Terminverschiebungen weist der Verband zudem auf die Regelungen zum Vereinswechsel hin. Nach § 10 Nr. 2.1 der wfv-Jugendordnung gilt eine Abmeldung auch dann als fristgerecht, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach dem letzten Pflichtspiel erfolgt und dieses erst nach dem 30. Juni ausgetragen wird.

Der Württembergische Fußballverband bittet alle Vereine und Beteiligten um Verständnis für die getroffene Entscheidung. Zwar seien organisatorische Herausforderungen und zusätzliche Planungsaufwände unvermeidbar, doch habe der Schutz der Gesundheit oberste Priorität. Dies gelte nicht nur für die Spielerinnen und Spieler auf dem Platz, sondern gleichermaßen für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.

(Siehe auch: Zwischen Fürsorge, Eigenverantwortlichkeit und Bürokratie – infopress24.de