Württembergischer Fußballverband lehnt Bezirkswechsel ab

Nach Verbandsstrukturreform mit nur noch 12 Verbandsgebieten in die Saison 2024/25

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

STUTTGART, 13.03.2023 (pm) – Der Vorstand des Württembergischen Fußballverbandes hat in seiner jüngsten Sitzung über mehrere Anträge auf Bezirkswechsel beraten und einstimmig entschieden, diesen nicht stattzugeben. Mit Inkrafttreten der durch den außerordentlichen Verbandstag am 25. Mai 2022 beschlossenen Spielklassen- und Verbandsstrukturreform zur Saison 2024/25 wird das Verbandsgebiet in nur noch 12 statt – wie bisher – 16 Bezirke untergliedert. Auf den geänderten Zuschnitt beziehen sich die antragstellenden Vereine.

Konkret haben 13 Vereine (SpVgg Aidlingen, SV Bondorf,  SV Deckenpfronn, FSV Deufringen, TSV Kuppingen, SV Mötzingen, TV Nebringen, SV Nufringen, TSV Öschelbronn, SV Rohrau, TSV Tailfingen, VfL Oberjettingen und FC Unterjettingen) aus dem Bereich der Schiedsrichtergruppe (SRG) Böblingen beantragt, nicht dem neuen Bezirk 1 bestehend aus den SRG Stuttgart und Böblingen, sondern dem Bezirk 10 bestehend aus den SRG Nördlicher Schwarzwald und Calw zugeordnet zu werden. Zur Begründung verwiesen die Antragsteller im Wesentlichen auf längere Fahrtstrecken und eine engere Verbundenheit zum ländlich geprägten Raum.

Des Weiteren hat der Verein SF Bussen mit Sitz im Bereich der SRG Ehingen beantragt, ihm den Wechsel aus dem Bezirk 6 bestehend aus den SRG Blautal/Lonetal, Ehingen, Illertal und Ulm/Neu-Ulm in den Bezirk 9 bestehend aus den SRG Riß, Saulgau und Sigmaringen zu ermöglichen. Zur Begründung führt der Verein aus, sein Einzugsgebiet erstrecke sich über mehrere Ortschaften der Gemeinden Unlingen und Uttenweiler, die im Landkreis Biberach gelegen seien. Das darauf basierende landkreisbezogene Schulsystem wirke sich auf die Kontakte der Vereinsmitglieder, Kinder und Jugendlichen aus.

Hohe Bindungswirkung – Vorstand sieht keine unzumutbaren Härten
Der Verbandsvorstand hat die Anträge nach sorgfältiger Abwägung zurückgewiesen. Die Entscheidungen sind dadurch begründet, dass der Beschluss des Verbandstags eine hohe Bindungswirkung entfaltet und nur in ganz außergewöhnlichen Härtefällen eine Neuzuordnung von Vereinen in andere Bezirke erfolgen kann. Insoweit genügt es nicht, dass einzelne Vereine einen Bezirkswechsel als für sich vorteilhaft betrachten. Dies vor allem auch deshalb nicht, weil damit nach der Einschätzung des Verbands-Spielausschusses spieltechnische Nachteile für den Wettbewerb in seiner Gesamtheit verbunden wären. Die vorgetragenen Argumente konnten den Verbandsvorstand nicht davon überzeugen, dass die vorgesehene und durch den Verbandstag als höchstem Gremium beschlossene Zuordnung zu unzumutbaren Härten bei den antragstellenden Vereinen führt.